1100-1.411 Für Gebäude nach § 15 LPh. 1 HOAI

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.411

- klären der Aufgabenstellung,
- erkennen des gesamten Leistungsbedarfs,
- formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter,zusammenfassen der Ergebnisse,
- Bestandsaufnahme,
- Standortanalyse,
- Betriebsplanung,
- aufstellen eines Raumprogramms,
- aufstellen eines Funktionsprogramms,
- prüfen der Umwelterheblichkeit,
- prüfen der Umweltverträglichkeit.

Nutzerbedarfsermittlung gemeinsam mit dem Betreiber / Nutzer / FM-Bereich / Service:
- Definition der Anforderungen an die Planung ,
- Erarbeitung eines Funktions- und Flächenprogramms,
- Erarbeitung der FM-Ziele,
- Erarbeitung eines Betriebskonzepts für die Immobilie,
- Erarbeitung einer Gebäudeorganisation,
- Entwicklung von Dokumentationsvorgaben für die Gebäudenutzungsphase (FM-gerechte Dokumentation der - relevanten Informationen aus Planung und Bau),
- Datenverarbeitungskonzept: Dokumentations-, CAD-Richtlinien, Kennzeichnungssystem,
- Kennzeichnungssystem für Bautechnik und technische Gebäudeausrüstung (TGA),
- Dokumentationsrichtlinien für an der Planung Beteiligte und für ausführende Firmen,
- Vertragliche Regelungen (keine Standardverträge),
- Datenverarbeitungscontrolling,
- Abnahme der Dokumentationen,
- Integration der Daten in ein DV-System (CAFM).