1100-2.221 f. Gebäude nach § 15 LPh. 3 HOAI
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.221
- Konkretisierung und Weiterentwicklung der Themen aus der Vorplanung,
- Sicherstellung der Nutzeranforderungen (Funktions- und Flächenprogramm) in der laufenden Planung:
-> Bewertung der Planung,
-> Optimierungsvorschläge,
-> Arbeitssitzungen mit den Planungsbeteiligten.
- Fassadenplanung:
-> Verhältnis von Außenwand- zu Verglasungsanteil,
-> Fensteranteil und -anordnung in Abhängigkeit von Sonneneinstrahlung, Solarenergienutzung, natürliche Belichtung, Vermeidung von sommerlichem Kühlbedarf,
-> Optimierung des k-Werts von Fassaden (Wärmeschutz),
-> Optimierung des g-Werts von Glasfassaden (Gesamtenergiedurchlässigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Lichtreflexion),
-> Einsatz spezieller Maßnahmen, z.B. transparenter Wärmedämmung, Sonnenkollektoren, Photovoltaik (Kosten-Nutzen-Rechnung).
- Integration von Elementen zur Lichtumlenkung,
- Integration von Fassade und TGA (z.B. Fassadenheizung),
- Sonnenschutzsysteme:
-> Bauliche Lösungen (Dachüberstände, Gitterroste, Balkone u. ä.),
-> Beachtung der Kriterien Effektivität, Variabilität, Durchsichtigkeit, Windanfälligkeit, Wartungs- und Instandhaltungsbedarf,
-> Anpassung durch Regelungstechnik an die Bedürfnisse des Nutzers,
-> Wenn möglich Funktion zur Lichtumlenkung zur Reduktion der künstliche Beleuchtung,
-> Sonnenschutzlamellen: die oberen Lamellen stehen in anderem Winkel als die unteren,
-> Die Einsparungen wiegen die Investition auf.
- Sonnenschutz mit hohem Lichtdurchgang zur Reduzierung der künstlichen Beleuchtung (Stromkosten, Abwärme der Leuchtmittel).