1100-3.341 f. Gebäude n. § 15 LPh. 9 HOAI
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
3.341
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen.
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe.
- Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen.
- Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei.
- Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten.
- Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse.