1100-3.340 Objektbetreuung & Dokumentation
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
3.340
- Allgemein
 - Organisation, Information, Koordination und Dokume
 - Projektakte
 
Allgemein
| HOAI-Leistung | Vorhabenspezifische Ergänzungen | 
| Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmern | 
      	        Objektbegehung 3 Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfristen Protokollierung von etwaigen Mängeln Anmeldung von etwaigen Ansprüchen gegen AN und Unterbrechung der Gewährleistungszeit Evtl. Schiedsgerichtsverfahren / öffentl. best. Gutachter / Klageverfahren  | 
          
| Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten | Überwachen und Abnahme von Gewährleistungsansprüchen | 
| Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | Bescheinigung der Mängelfreiheit | 
| Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts | 
      	        Zusammenstellen der Textdokumente und Berechnungen entsprechend Formblatt Zusammenstellen der Bestandspläne im Maßstab 1 : 100  | 
          
Organisation, Information, Koordination und Dokume
- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation:
-> Mitwirken bei der organisatorischen und administrativen Konzeption sowie bei der Inbetriebnahme und Übergabe, 
-> vor Durchführung von Abnahmen jeweils mindestens eine Vorbegehung durchführen, bei der alle Mängel schriftlich aufgeführt und die Mängelbeseitigung festgelegt wird,
-> nach Mängelbeseitigung werden die Abnahmen vorbereitet und mit dem Bauherrn abgestimmt,
-> nach Fertigstellung der TGA-Leistungen Durchführung von Probebetrieben für alle Anlageteile (Terminliste mit allen Beteiligten und dem Bauherrn),
-> von dem Ergebnis des Probebetriebes erstellt der jeweilige Fachplaner ein Protokoll für den Bauherrn, 
-> Projektakte der Bauübergabe anfertigen. In dieser Akte werden alle notwendigen Unterlagen für den Bauherrn zusammengefügt (Baugenehmigung, Abnahmeprotokoll der letzten Bauleistung, Bestandspläne, Revisionsunterlagen, Betriebsanleitungen u. ä.).
Projektakte
- Die Projektakte sollte mindestens folgende Unterlagen enthalten: 
-> Amtlicher Gebrauchsabnahmeschein und Baugenehmigungen,
-> Übergabeprotokoll an den Bauherrn, 
-> Abnahmeprotokolle aller Leistungsbereiche, geordnet entsprechend der Aktenordnung, 
-> Protokolle über die Einweisung des Betriebspersonals, 
-> Aufstellung aller übergebenen Bestands- und Revisionspläne, 
-> Wartungs- und Bedienungsanweisungen, 
-> Wartungsverträge,
-> Anschriften, Telefonverzeichnisse,
-> Aufstellung der Gewährleistungsfristen.
Für Gebäude nach § 15 LPh. 9 HOAI 
Für Freianlagen nach § 15 LPh. 9 HOAI 
Für Raumbildende Ausbauten nach § 15 LPh. 9 
Für Ingenieurbauwerke nach § 55 LPh. 9 HOAI 
Für Tragwerk nach § 64 LPh. 9 HOAI 
Für Technische Ausrüstung nach § 73 LPh. 9 
Sämtliche Grundleistungen 
Erstellen von Bestandsplänen