1100-2.234 f. Ingenieurbauwerke n. § 55 LPh. 4
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.234
Für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach § 55 LPh. 4 HOAI, für Tragwerk nach § 64 LPh. 4 HOAI
- Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Verfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter,- Einreichen dieser Unterlagen,
- Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis erstellen,
- Speziell bei Verkehrsanlagen: Einarbeiten der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen,
- Verhandlungen mit Behörden,
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
- Ggf. Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern,
- Mitwirken im Planfeststellungsverfahren, einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen,
- Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung von Betroffenen,
- Herstellen der Unterlagen für Verbandsgründungen.