1100-2.235 f. Tragwerk nach § 64 LPh. 4 HOAI

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.235

- Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen,

- Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen,

- Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners,

- Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur bauaufsichtlichen Genehmigung,

- Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren,

- Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne,

- Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz,

- Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für schadenssicherungen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen,

- Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen,

- Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC),

- Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht.