1100-2.236 f. Technische Ausrüstung n. § 73 LPh. 4
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.236

Für Technische Ausrüstung nach § 73 LPh. 4 HOAI
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden,
- Zusammenstellen dieser Unterlagen,
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.