1100-2.236 f. Technische Ausrüstung n. § 73 LPh. 4

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.236

Für Technische Ausrüstung nach § 73 LPh. 4 HOAI

- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden,

- Zusammenstellen dieser Unterlagen,

- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.