1165-6.340 Anlagen & Einrichtungen instand setzen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.340
Anlagen & Einrichtungen instand setzen & erneuern
Erneuerung: Ersatzinvestition, die aus Altersgründen, auf Grund eines Schadens bzw. auf Grund des technischen Fortschritts erforderlich ist (aus VDI 2067-1:2000)
- Notwendigkeit zur UnterscheidungDie Notwendigkeit der Unterscheidung liegt zum Einen in der azyklischen Vorkommen der Instandsetzung, diese Maßnahmen fallen nicht in regelmäßigen Abständen an, zum Anderen in der Art und Weise der Vergütung dieser Leistung in umfangreichen Vertragsverhältnissen Zum Dritten spielen Instandsetzungskosten eine ausschlaggebende Rolle für die Entscheidungsfindung, wann eine technische Anlage zu erneuern ist, da dann die Erhaltung des Sollzustandes unwirtschaftlich wird
- Begriffsverdeutlichung:
Für das generelle Verständnis ist es wesentlich, die Komplexität des Instandsetzungsthemas an einigen Beispielen zu verdeutlichen:
Folgende Instandsetzungsvorgänge sind prinzipiell möglich:
- Kleininstandsetzung:
Maßnahme mit wenig Aufwand an Arbeitszeit und Material, zumeist im Rahmen von Entstörungen (Störung = unbeabsichtigte Funktionsunterbrechung an einem technischen System), sehr häufig auftretende Maßnahme zum Beispiel die Betätigung des Reset an einem elektronischen Regler, die Betätigung eines Sicherungsschalters oder der Austausch von Verschleißteilen. Die Kleininstandsetzung wird häufig im Zuge von Wartungsmaßnahmen durchgeführt und umfasst den präventiven Austausch von Verschleißteilen, um einer Störung vorzubeugen. Im Rahmen von Gebäudemanagement treten zu ca. 80 bis 90 % Kleininstandsetzungen auf, die im Einzelfall einen Aufwand von unter x € verursachen.
- Instandsetzung:
Der Austausch von defekten Teilen eines technischen Systems. Mit dem Einbau des Ersatzteiles ist das System wieder funktionsfähig. Dieser Vorgang findet vor allem bei älteren Anlagen statt, wenn die Bauteile des Systems an ihre Lebensdauergrenze kommen. Diese Art der Instandsetzung folgt der in der Literatur und Normung beschriebenen „Badewannenkurve“.
- Großinstandsetzung:
Maßnahmen, welche die Erneuerung kompletter Aggregate eines technischen Systems umfasst, in der Regel verursacht durch Aufbrauchen des Abnutzungsvorrates komplexer Aggregate bzw. Großteile, beispielsweise der Austausch eines Heizkessels, die Erneuerung von Kompressoren an Kältemaschinen etc. Diese Maßnahmen erfordern in der Regel ein hohes Maß an Vorplanung, die Ausführung setzt die Funktionsfähigkeit des Systems für längere Zeit außer Kraft.
- Erneuerung:
Ersatzinvestition, die aus Altersgründen, auf Grund eines Schadens bzw. auf Grund des technischen Fortschritts erforderlich ist (aus VDI 2067-1: 2000)
planmäßige Instandsetzungen
Revision
Grundüberholung
außerplanmäßige Instandsetzungen