1165-6.322.2 Durchführung / Ergebnisse dokument.

Die prüfpflichtigen Anlagen, Anlagenteile und Bauteile sind in einer Prüfliste zu erfassen und mit Prüfdatum zu versehen

Exemplarisches Beispiel:

- Die Prüfergebnisse sind einzutragen.

- Sollten sich Folgemaßnahmen aus den Prüfungen ergeben, wie z.B.:
-> Reparaturen und Instandsetzungen,
-> Stilllegungen o. ä.,
sind diese Maßnahmen unverzüglich einzuleiten, bzw. mit der Leitung abzustimmen, falls durch die Maßnahme das Budget überschritten würde.

- Die Nutzer sind von der Maßnahme in Kenntnis zu setzen, ggf. sind Ersatzlösungen bzw. Verhaltensregeln zu schaffen.

Beispiel der Dokumentation für wiederkehrende Prüfung (Auszug).

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.321