1164-6.310.1.1 Erstmalige Begehung durchführen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.310.1.1

- Feststellung und Bestätigung der Funktions- und Betriebsfähigkeit der technischen Anlagen.

- Prüfung der Projekt- und Bestandsdokumentation - Neubau.

- Rahmenbedingungen:
-> Übergabe von Auftrags-LVs (Bau) und Verträgen (Bau). Die Verantwortung zur Datenprüfung liegt primär in der Regel bei der Bauleitung.

- Leistungen:
-> Abstimmung mit der Bauleitung, Sichtung der Auftrags-LVs (Bau) und Verträgen (Bau), um zu erheben, welche Unterlagen erforderlich sind (Projekt- und Bestandsdokumentation),
-> Erstellung einer Übersicht, welche Projekt- und Bestandsunterlagen zu welchem Termin vorliegen müssen,
-> Verfolgung der termingerechten Übergabe von Unterlagen, Einfordern der Unterlagen bei der Bauleitung und bei weiteren Verantwortlichen,
-> Annahme der übergebenen Unterlagen, Dokumentation,
-> Prüfung der gesamten Projekt- und Bestandsdokumentation,
-> Erstellung eines Prüfberichts inkl. Auflistung der fehlenden Dokumentation aus Betriebssicht,
-> Priorisierung der Handlungsfelder,
-> Abstimmung der weiteren Vorgehensweise, Durchführung der Maßnahmen.