1164-6.310.1 Übernehmen (bei Vertragsbeginn)
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.310.1
Insbesondere bei neuen Komponenten wirkt der FM-Bereich bei der Inbetriebnahme durch den Hersteller bzw. Lieferanten mit.
- Der FM-Bereich begleitet die förmliche Abnahme und nimmt dabei die Interessen wahr.
- Vorübergehend stillgesetzte Komponenten sind bei Bedarf wieder in Betrieb zu nehmen.
- Anlagen und Einrichtungen sind entsprechend den Kundenanforderungen zeitweise oder endgültig außer Betrieb zu nehmen.
- Restliche Betriebsstoffe sind ggf. ordnungsgemäß zu entsorgen.
Qualifikation:
- Gebäudetechniker und Meister entsprechend der zu übernehmenden Gewerke,
- die erforderlichen Nachweise der Befähigung hat der Bereich FM vorzulegen.
Leistungen:
- Übernahme der operativen Betreiberaufgaben für
-> Gebäude,
-> Anlagen,
-> Einrichtungen.
- Durchführung der erforderlichen Betriebsleistungen für die Anlagen.
- Übergabe der für das Instandhaltungsmanagementsystem erforderlichen Daten an das Start-up Team.
- Alle Tätigkeiten sind entsprechend zu protokollieren.