1165-6.331.3.7 ggf. Hygieneinspektionen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.331.3.7
ggf. Hygieneinspektionen nach VDI 6022
Ziele:
- Jede RLT-Anlage (raumlufttechnische Anlage bzw. Klimaanlage) soll zwei grundsätzliche Anforderungen erfüllen:
-> Gewährleistung eines gesunden und hygienischen Arbeitsumfeldes,
-> Effizienz im Energieverbrauch.
- Die VDI 6022 gilt seit dem Juli 1998 als Stand der Technik für Büro- und Versammlungsräume und ab November 2002 auch für Gewerbe- und Produktionsbetriebe. Sie wendet sich an
-> Betreiber von RLT-Anlagen,
-> Instandhalter,
-> Gerätehersteller,
-> Anlagenhersteller und
-> (beratende) Ingenieure.
- Verbindliche Kriterien über die zulässige Verschmutzung von Kanalnetzen und sonstigen vom Luftstrom berührten Flächen in RLT-Anlagen,
- Bei der Abnahme der Anlage und bei den 2 bis 3 jährigen Hygieneinspektionen Untersuchung des Kanalnetzes an repräsentativen Stellen hinsichtlich Verschmutzung > Grenzwert. (Handlungsbedarf)
- Bei periodischen Wartungsarbeiten ist das Kanalnetz durch Personal (Hygieneschulung Kat. B) jährlich auf sichtbare Verschmutzung, Korrosion, Feuchte und Ablagerungen prüfen.
- Übliche Leistungen im Zusammenhang mit der Inspektion:
-> Hygieneinspektion nach VDI 6022,
-> Reinigung und Wartung von RLT-Anlagen nach VDI 6022,
-> Überprüfung und Reinigung von Brandschutzklappen,
-> Mikrobiologische Raumluftuntersuchungen,
-> Luftmengenmessung und –berechnung,
-> Desinfektion von RLT-Anlagen.