1165-6.332 Warten
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.332
Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats gem. DIN EN 13306:2001-09.
- Diese Maßnahmen können beinhalten:
-> Auftrag, Auftragsdokumentation und Analyse des Auftragsinhaltes,
-> Erstellung eines Wartungsplanes, der auf die spezifischen Belange des jeweiligen Betriebes oder der Betrachtungseinheit abgestellt ist und hierfür verbindlich gilt. Dieser Plan soll u. a. Angaben über Ort, Termin, Maßnahmen und zu beachtende Merkmalswerte enthalten,
-> Vorbereitung der Durchführung,
-> Vorwegmaßnahmen wie Arbeitsplatzausrüstung, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen usw.,
-> Überprüfung der Vorbereitung und der Vorwegmaßnahmen einschließlich der Freigabe zur Durchführung,
-> Durchführung,
-> Funktionsprüfung,
-> Rückmeldung.
- Wartung ist ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung nach DIN EN 13306:2001-09.
- Alle relevanten technischen Anlagen sollten in einer speziellen Dokumentation „Wartungsliste“ aufgeführt werden.
- Diese Liste ist (auch in anderer Form denkbar) stets aktuell zu halten.
- Sie ist vorrangig in ein CAFM-System aufzunehmen und dort zu pflegen bzw. firmenspezifisch zu ergänzen. Dort sind auch die Arbeitskarten hinterlegt.- Moderne CAFM-System „melden“ dem Verantwortlichen den Zeitpunkt der jeweiligen Prüfungs- oder Wartungsmaßnahme und beinhalten die gesetzlichen und anderen Grundlagen.
Auch die Vergabe von Wartungsarbeiten darf kein Argument sein, sich nicht aktiv mit den Arbeitskarten, d. h. mit den Inhalten und der Bedeutung der Wartungstätigkeiten zu beschäftigen. Die Praxis hat gezeigt, wie wichtig es ist – auch im Hinblick auf eine kostenbewusste Instandhaltungspolitik – dass der Servicebereich nicht einer „Einkaufsabteilung“ gleich die Leistungen einkauft und dann den Auftragnehmer tun und unterlassen lässt, was dieser für richtig hält.
Vielmehr ist es eine Leistung des Facility Managements, diese Tätigkeiten fachlich so zu steuern, dass das Ergebnis so gut wie nötig gewartete technische Anlagen zu optimalen Kosten sind.
Es ist einleuchtend, dass es solche Tätigkeiten gibt, die nicht bei jeder Wartung ausgeführt werden müssen, andere wiederum zwingend zu erledigen sind. Durch Gestaltung der Inhalte von Wartungsverträgen ist also ein Kosteneinsparpotential verhandelbar, welches die speziellen betrieblichen Belange berücksichtigt.
Zur Entwicklung eines Instandhaltungskonzeptes unter dem Aspekt der ständigen Verbesserung ist es heutzutage sinnvoll, zu überprüfen, ob „Re-Incourcing“ von bereits vergebenen Leistungen der Betriebsführung etwa die kostengünstigere Lösung sein könnte.
Das setzt voraus, dass eine solche Personalpolitik mit der Geschäftsführung konsensfähig ist, da sie letztlich bedeutet, dass die Anzahl der Servicemitarbeiter steigt.
Besonders effizient werden die Maßnahmen, wenn man den Weg der festen Wartungsintervalle – sofern es überhaupt welche gegeben hat – verlässt und andere Methoden einführt.
Die Vielfalt dieser Methoden zeigt folgendes Bild:
Periodisch und laufzeitabhängig durchzuführende Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach einem (zu entwickelnden) Leistungsprogramm.
Zustandsabhängige Instandhaltungsmaßnahmen haben den Vorteil, dass sie nur dann nötig werden, wenn entweder durch Inspektion oder durch Messung der Abnutzungsvorrat seinen festgelegten Tiefstwert erreicht hat.
Der Nachteil dieser zustandsabhängigen Methode besteht darin, dass zunächst Aufwendungen betrieben werden müssen, um die Messungen durchführen zu können. Die Messergebnisse sind sinnvollerweise auf dem FM-DV-System sichtbar zu machen.
Bei der Inspektionsmethode muss die Kompetenz vorhanden sein, um den Abbau an Abnutzungsvorrat sicher bestimmen zu können, (Ingenieur- /bzw. Technikerleistung, auf Erfahrungen beruhend) siehe auch Punkt Inspizieren.
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten müssen bei Stillstand des Arbeitsmittels vorgenommen werden können. Wenn dies nicht möglich ist, müssen für ihre Durchführung geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können oder die Instandsetzung und Wartung muss außerhalb des Gefahrenbereichs erfolgen können.
Sind Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten unter angehobenen Teilen oder Arbeitseinrichtungen erforderlich, so müssen diese mit geeigneten Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert werden können.
Können in Arbeitsmitteln nach dem Trennen von jeder Energiequelle in Systemen mit Speicherwirkung noch Energien gespeichert sein, so müssen Einrichtungen vorhanden sein, mit denen diese Systeme energiefrei gemacht werden können. Diese Einrichtungen müssen gekennzeichnet sein.
Ist ein vollständiges Energiefreimachen nicht möglich, müssen entsprechende Gefahrenhinweise an Arbeitsmitteln vorhanden sein.
- Leistungserbringung Wartung
Die vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (z.B. UVV) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, etc. zu beachten.
- Beispiele der Normen und Richtlinien sind:
-> DIN 32736 Gebäudemanagement,
-> DIN 32541 Betreiben von technischen Anlagen und anderen Betriebsmitteln,
-> VDI 6022 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen,
-> Unfallverhütungsvorschriften wie die BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,
-> Arbeitsstättenrichtlinien,
-> Auflagen der Brandschutzbehörden,
-> Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes.
- Der FM-Bereich hat sicherzustellen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und die Leitung sowie seine eigenen Mitarbeiter auf Änderungen der o. a. Gesetze, Normen und Richtlinien aufmerksam zu machen.
- Die Wartung ist gemäß VDMA 24186 und Herstellervorgaben auszuführen. Der Wartungsservice (Dienstleister) hat die Wartungsplanung gemäß den Vorgaben und der Instandhaltungsstrategie in geeignete Intervalle zu übersetzen und vor Ausführung mit dem jeweiligen AG abzustimmen.
- Leistungen sind immer mindestens entsprechend dem Stand der Technik auszuführen.
- Dem Bereich FM obliegt die Überprüfung der Einhaltung, sofern er nicht selbst ausführt.
- Ferndiagnose und Fernwartung
Neben allgemeinen Systemen für Sprechverbindungen werden auch instandhaltungstypische Telekommunikationssysteme benutzt, die spezielle Aufgaben der Überwachung, Wartung und Diagnose übernehmen können.
- Fernüberwachung, Fernwartung oder Ferndiagnose mit den Mitteln der Telekommunikation sind
-> Stand der Technik im Gebäudemanagement in der Betreuung und Nutzung großer Gebäude,
-> im Einsatz bei einigen großen Herstellerfirmen als Service-Angebot für die Überwachung teurer Aggregate unter komplizierten Einsatzbedingungen, z.B. von Schiffsantrieben,
-> im Aufbau bei Herstellern und Projektanten von komplizierten, automatisch gesteuerten Fertigungskomplexen im Serviceangebot als direkte Kommunikation mit seinen Fachkräften,
-> und/oder zentralisierte Erfassung und Auswertung von Zustandsdaten.
- Bei einer Entscheidung für oder gegen eine Fernüberwachung, Ferndiagnose oder Fernwartung ist folgender Fragenkomplex einzubeziehen:
-> Welche Aufgaben eignen sich für eine direkte Einbeziehung der Telekommunikation in eine Anlageninstandhaltung?
- Automatische Überwachung
Eine Telekommunikation bringt besonders im folgenden Fall Vorteile für eine Betreuung von Maschinen und Anlagen:
-> automatische Überwachung von Funktionssicherheit und Störfallsituationen teurer Anlagen, die erfahrungsgemäß sehr selten ausfallen können, dann aber große Schäden und Haftungsprobleme (Vertragshaftung, Unfallhaftung, Umwelthaftung) hervorrufen und spezielle Havariedienste (Einsatz der Feuerwehr oder Spezialeinheiten) verlangen.