1162-6.310.2.1 Mitwirken Abnahmen v. Herstellern
Mitwirken bei Abnahmen von Herstellern und Lieferanten
Grundsatz:
- Wenn das FM in Eigenbesorgung erbracht wird und die Betreiberpflichten dem FM-Bereich gem. Punkt 6.114 übertragen sind, nimmt er selbst ab. Die Mitwirkung beschränkt sich auf das Outsourcing, bei dem die Betreiberverantwortung nicht übertragbar ist.
Qualifikation der Mitarbeiter:
- Fachpersonal für die Gewerke entsprechend der Anforderungen des Abnahme- / Übernahmeprozesses; im Betriebskonzept aufzuzeigen.
Rahmenbedingungen:
- Ankündigung von Terminen innerhalb von x Tagen vorher.
Leistungen:
- Abstimmung mit der Bauleitung bezüglich Termine, Ablauf, etc,
- Teilnahme an technischen Vorbegehungen und Vorabnahmen inkl. Anzeigen von Mängeln (vornehmlich betriebsbeeinträchtigende Mängel),
- Mitwirkung bei der Prüfung der Bestandsunterlagen, Aufzeigen von fehlenden Dokumenten aus Betriebssicht,
- Teilnahme an Einschulungen der Anlagenerrichter,
- Teilnahme an allen Abnahmen und Flächenübergaben,
- weitere unterstützende Tätigkeiten nach Vorgabe.
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.310