1162-6.310.3 Stellen, Schalten, Steuern, Regeln

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.310.3

Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die zu bestimmten Zeiten zu erbringen sind, um bei ordnungsgemäßen Gebäuden und Anlagen auch eine bestimmungsgemäße Nutzung zu ermöglichen, z.B. Schließdienste, Stellen oder Schalten von Anlagen nach Bedarf, soweit nicht automatisiert.