1164-6.310.7 Störungsbehebung Dritter abnehmen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.310.7
siehe 6.311.2.1
Falls keine eigenen Erfahrungen mit der Leistungsabnahme existieren, etwa weil das Unternehmen überhaupt keine Services in Eigenleistung ausführt (Wohnimmobilien, manche Büroimmobilien, Öffentliche Gebäude u.a.), sind Abnahmeprozesse mit den entsprechenden Kriterien (Checklisten) zu schaffen und sachkundige Hilfe sollte eingeholt werden.
In jedem Fall ist für eine ordentliche Abnahme der Störungsbeseitigung zu sorgen. Der berühmte Anruf: „Es läuft wieder.“ reicht meist nicht.