1164-6.310.8 Verbrauchsstoffe auffüllen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.310.8
- Umfasst das
-> Beschaffen,
-> Zwischenlagern und
-> Auffüllen
von Verbrauchsstoffen, wie z.B. der Chemikalien für Wasseraufbereitungsanlagen oder Heizöl für die Wärmeversorgung.
- Über die Abrechnung der Kosten der Verbrauchsstoffe ist eine Vereinbarung im Rahmen der FM-Leistungsvereinbarung zu treffen.