1165-6.321.1 Wiederkehrende Prüfungen planen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.321.1
- Die Planung erfolgt auf Basis der aktuellen Anlagendokumentation bzw. des Anlagenverzeichnisses.
- Für die Prüfungen, sofern dazu Dritte (z.B. Sachverständige; Sachkundige) beauftragt werden müssen, sind Leistungsverträge zu schließen und aktuell zu halten.
- Über die Prüfungen ist ein Nachweis zu führen.
- Eine Datensammlung zu Wartungstechnologien für Planungszwecke sollte folgende Punkte erfassen:
-> Verfahren,
-> Arbeitsmittel,
-> notwendige Voraussetzungen/Bedingungen,
-> Kurzbeschreibung,
-> typische Anwendungsbereiche,
-> Vor- und Nachteile,
-> Quellen.
Exemplarische Datensammlung zu Wartungstechnologien
zu wartende Betriebsmittel | Verfahren |
Hydraulische/pneumatische Betriebsmittel |
Filterpflege |
Entwässern von Druckluft | |
Entölen von Druckluft | |
Entlüften von Druckbehälter/Heizungen | |
Herstellen von Arbeitsdrücken | |
Nachfüllen von Behältern | |
Neuverpacken/Nachziehen von Stopfbuchsen | |
Erneuern von Dichtungen | |
Beseitigen von Leckagen/Öllachen | |
Erhalten von Medienviskosität | |
Herstellen von Frostschutz | |
Elektrische Betriebsmittel | Pflegen und Aufladen von Batterien |
Erneuern von Isolieröl | |
Reinigen und Erneuern von Isolationen | |
Nachstellen von Kontakten | |
Nachziehen und Fetten von Verbindungs- und Klemmstellen | |
Gewährleisten von Kühlung | |
Mess- u. Steuereinrichtungen | |
Einregulieren von Sollwerten und Arbeitsbereichen | |
Mobile Betriebsmittel | Eichen von Messgeräten |
Tanken | |
Reifendruck prüfen und erneuern | |
Reifen auswuchten | |
Herstellen der Verkehrs-/Betriebssicherheit |