1140-8.120 Leerstand verwalten

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

8.120

Bei der Leerstandsverwaltung geht es um die Veranlassung, Kontrolle und Abrechnung der Maßnahmen, die im Wesentlichen unter Punkt 8.11 Objekte und Anlagen stillsetzen ff. beschrieben sind.

Diese Leistung umfasst alle Maßnahmen, um vorzeitige Schäden an baulichen und technischen Anlagen zu vermeiden und einen Zustand für Wiederinbe-triebnahme zu erhalten.

Eine Leerstandsverwaltung ist durchzuführen, sofern eine spätere Vermark-tung bzw. Wiederinbetriebnahme vorgesehen ist. Sie umfasst alle Maßnah-men, um vorzeitige Schäden an baulichen und technischen Anlagen zu ver-meiden und einen Zustand aufrecht zu erhalten, der eine Wiederinbetriebnah-me und einen Wiederbezug möglich macht.