1140-8.116 Anzeigen der Stilllegung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

8.116

Überwachungsbedürftiger Anlagen

(z.B. Aufzüge) bei der Überwachungsorganisation

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Anzeigen der Stilllegung überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzüge) bei der Überwachungsorganisation.
- Anzeige der Stilllegung bei Lieferanten / Errichtern (zwecks Unterbrechung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche).
- Beantragen eines Grundsteuererlasses nach § 33 GrStG.