1140-8.116 Anzeigen der Stilllegung
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
8.116
Überwachungsbedürftiger Anlagen
(z.B. Aufzüge) bei der Überwachungsorganisation
- Anzeigen der Stilllegung überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzüge) bei der Überwachungsorganisation.
- Anzeige der Stilllegung bei Lieferanten / Errichtern (zwecks Unterbrechung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche).
- Beantragen eines Grundsteuererlasses nach § 33 GrStG.