1150-4.304 Abschließen von Mietverträgen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
4.304
- Übergabe und Abnahme des zu vermietenden Objektes mit Protokollierung.
- Einweisung in die Hausordnung.
- Überwachung der Mieterpflicht.
- Mitwirkung bei der Erstellung der AGB und AVB zum Mietvertrag.
- Weiterleitung des Schriftverkehres an die betreffenden Parteien (Vermieter und Mieter).
- Erstellung von Buchungsbelegen.
- Archivierung und Verwaltung nach Mietvertragslisten und Erfassung im Mietvertragssystem.