1150-5.127 Bauschäden

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

5.127

Sofern im Unternehmen keine eigenen Bausachverständigen vorhanden sind, ist es beim Kauf einer größeren Immobilie unumgänglich, ein Baugutachten bezüglich ggf. vorhandener Bauschäden anfertigen zu lassen, mit dessen Hilfe ein Abwägen Sanierungsaufwand vs. Neubau möglich ist.

- „Unsichtbar“ können sein:
-> Kontaminationen aus Altlasten,
-> Nutzungseinschränkungen wegen Bodendenkmälern,
-> Einschränkungen der zulässigen Bodenpressung,
-> im Laufe der Zeit veränderte hydrogeologische Verhältnisse (besondere Auftriebsicherung und Abdichtungssmaßnahmen nötig).