1150-5.130 Finanzierungen klären
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
5.130
Konditionen verhandeln
- Eine Hauptvoraussetzung jeder Finanzierung ist eine Risikobewertung.
- Bei Bestandimmobilien sind dies vor allem folgende:
-> Ertragsausfall-/Leerstand- und Vermarktungsrisiko,
-> Marktrisiko (Flächenabsatzrisiko) Preis-Wertrisiko,
-> Standortrisiko (Standortqualität),
-> Finanzierungsrisiko (Gegenparteirisiko, Zinsänderungsrisiko, Kapitalmarkt),
-> Bestandsrisiko,
-> Kostenrisiko,
-> u. ä.
Sind die Chancen und Risiken im Hinblick auf die Finanzierung analysiert, werden diese in einem weiteren Schritt verteilt.
- Festzulegen sind:
-> die Höhe des erforderlichen Eigenmitteleinsatzes und damit die Höhe des Fremdkapitaleinsatzes und des risikoorientierten Kreditzinses der Bank,
-> ggf. Beteiligung des Kreditgebers am unternehmerischen Gewinn,
-> Abstimmung des Zeitplans des Kapitaleinsatzes,
-> Regeln über die Zeitpunkte der Zahlungsströme ( Auszahlungsvoraussetzung für Kredite und das Festlegen der Fälligkeiten),
-> vor der Kreditvergabe i.d.R. Überprüfung der Investition durch die Bank,
-> Besicherungsmethoden von Immobilienkrediten mit Laufzeit um 30 Jahre (z. B. Grundpfandrechte).
Verträge abschließen
Im Rahmen einer zeitlichen Preisdifferenzierung werden für eine Immobilie Abschläge auf den Preis gewährt, wenn der Kunde in einem frühen Entwicklungsstadium vor der Übergabefähigkeit (z.B. Fertigstellung, Freizug des Objektes zu einem Vertragsabschluss bereit ist (Subskriptionspreis)). In diesem Rahmen werden technische, steuerliche, objektbezogene und finanzielle Fragen geklärt.