1100-3.317 Überwachung der Ausführung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.317

Überwachung der Ausführung hinsichtlich Umsetzung der in der Planung enthaltenen FM-Anforderungen

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Überprüfung und Abnahme der FM-, betreiber- und nutzergerechten Dokumentation aus der Planungs- und Bauphase (Orientierung an den zuvor entwickelten Vorgaben von Betreiber. Nutzer und Service-Dienstleistern).

- Gebäudepass als Bestandsdokumentation für die Nutzungsphase und für spätere Um- oder Rückbauten.

- Dokumentationen der an der Planung Beteiligten.

- Daten der Planungsbeteiligten.

- Baugenehmigungen, fachliche Gutachten.

- Planungsunterlagen (inkl. Bestandspläne).

- Grundstücksdaten, Gebäudekenndaten, Raumbuchdaten.

- Betriebsanweisungen, für den Betrieb relevante Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen.

- Dokumentationen der ausführenden Firmen:
-> z.B. Anweisungen zu Wartung, Instandhaltung, Pflege,
-> Ersatzteillisten, Lieferantenverzeichnisse, u.s.w.

- Dokumentationen über bauliche Mängel und Gewährleistungsfristen.

- Einhaltung der vorgegebenen Datenformate und Dateibezeichnungen.