1100-3.317 Überwachung der Ausführung
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
3.317
Überwachung der Ausführung hinsichtlich Umsetzung der in der Planung enthaltenen FM-Anforderungen
- Überprüfung und Abnahme der FM-, betreiber- und nutzergerechten Dokumentation aus der Planungs- und Bauphase (Orientierung an den zuvor entwickelten Vorgaben von Betreiber. Nutzer und Service-Dienstleistern).
- Gebäudepass als Bestandsdokumentation für die Nutzungsphase und für spätere Um- oder Rückbauten.
- Dokumentationen der an der Planung Beteiligten.
- Daten der Planungsbeteiligten.
- Baugenehmigungen, fachliche Gutachten.
- Planungsunterlagen (inkl. Bestandspläne).
- Grundstücksdaten, Gebäudekenndaten, Raumbuchdaten.
- Betriebsanweisungen, für den Betrieb relevante Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen.
- Dokumentationen der ausführenden Firmen:
-> z.B. Anweisungen zu Wartung, Instandhaltung, Pflege,
-> Ersatzteillisten, Lieferantenverzeichnisse, u.s.w.
- Dokumentationen über bauliche Mängel und Gewährleistungsfristen.
- Einhaltung der vorgegebenen Datenformate und Dateibezeichnungen.