1100-1.437 Umweltverträglichkeit

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.437

Umweltauswirkungen infolge eines Bauprozesses lassen sich durch Energie- und Stoffflüsse beschreiben. Da die Modellierung dieser Vorgänge aufwendig ist, beschränken sich die meisten vorliegenden Planungshilfsmittel (Gütezeichen, Labels, Empfehlungen, Positiv- und Negativlisten, Deklarationsraster u.s.w.) auf qualitative Aspekte. Die Resultate von qualitativen Bewertungen sind jedoch schwierig zu vergleichen. Es gibt keine einfache Validierungsmöglichkeit, daher sind die existierenden qualitativen Verfahren nur geeignet, um in einer ersten groben Näherung die zu erwartenden Umwelteinwirkungen abzuschätzen.

Die Bewertung der einzelnen Kriterien innerhalb der Kriterienkomplexe hat unter Beachtung der konkreten Gegebenheiten des Objektes zu erfolgen. Die Gewichtung der Kriterienkomplexe untereinander ist gleichwertig vorzunehmen.

In eine ökologische Bewertung sind folgende Kriterien einzubeziehen:
- Umsetzung des Baubedarfs (Baubedarfshinterfragung):
-> Baubedarf,
-> Weitere Nutzung bestehender Gebäude.

- Schonender Umgang mit Bauland und natürlichen Ressourcen:
-> Nutzung bzw. Umnutzung von Industriebrachen, militärischer Anlagen, Baulücken,
-> Möglichst geringe Oberflächenversiegelung,
-> Flächenaufwand, Verkehrsflächen,
-> Bodenaushub innerhalb Liegenschaft nutzen (Massenausgleich),
-> Eingliederung in das städtische Umfeld bzw. in den Landschaftsraum,
-> Nutzung und Schutz des Grundwassers,
-> egenwassernutzung innerhalb der Liegenschaft,
-> Erhalt von Naturräumen und ökologischer Strukturen, Verbesserung der Biodiversität des nicht bebauten Bodens (Ausgleich),
-> Sanierung von Bodenbelastungen.

- Bedingung für den Emissionsschutz:
-> Treibhausgase,
-> Luftschadstoffe
-> Lärm.

- Hohe Dauerhaftigkeit und universelle Nutzbarkeit des Gebäudes:
-> Dauerhaftigkeit der Nutzbarkeit,
-> Rückbaumöglichkeiten, Umnutzung,
-> Bauteile, Baustoffe,
-> Tragkonstruktion,
-> Außenwände, Decken, Innenwände,
-> Dachkonstruktion,
-> Gebäudetechnik.

-Wiederverwertung:
-> Bauteile, Baustoffe,
-> Modulare Bauweise, Einsatz vorgefertigter Bauteile,
-> Einsatz umwelt- und gesundheitsverträglicher Baustoffe und Ausbaumaterialien,
-> Einsatz emissionsarmer Produkte,
-> Besondere Anforderungen an Aufwendungen während der Nutzung.

- Rationelle Energieverwendung:
-> Energiegerechte Bauweise,
-> kompakte Bauweise,
-> Baumasse zur Wärme- und Kältespeicherung heranziehen,
-> Anteil innenliegender Räume,
-> Anordnung von Räumen mit RLT zu lärmbelasteter Straße,
-> Leitungswege für Versorgung von WC- und Nasszellenbereichen, Küchen u.s.w.,
-> Niedrigenergiehausstandard, Realisierung eines hohen baulichen Wärmeschutzes,
-> natürliche Lüftung der Gebäude,
-> Passive Solarenergienutzung,
-> Tageslichtnutzung,
-> Natürlicher sommerlicher Wärmeschutz, Vermeidung maschineller Kühlung,
-> Voraussetzungen für aktive Umweltenergienutzung,
-> Integriertes Energieversorgungskonzept,
-> Anbindung an ÖPNV,
-> Minimierung sonstiger Aufwendungen bei der Nutzung,
-> Reinigungsaufwand,
-> Wasserverbrauch,
-> Wartung, Inspektion,
-> Abwasser und Abfall.