1173-6.432 Gewerbemüll entsorgen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.432
Speziell für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau und Abbruchabfälle enthält die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zusätzliche Anforderungen an die Getrennthaltung sowie an Vorbehandlungsanlagen.- Nähere Details über die Entsorgung innerhalb von Städten und Gemeinden regeln städtische Abfallverordnungen oder -satzungen, insbesondere:
-> Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgung
-> Gebot zur Abfallvermeidung
-> Gebot zur getrennten Sammlung
-> Entsorgungsbedingungen für die verschiedenen Abfallarten
-> Auskunfts- und Mitteilungspflichten wahrnehmen
- Typischer Gewerbemüll ist:
-> Papier/Pappe
-> Metall
-> Glas
-> DSD-Material: alle Materialien, bei denen es sich laut Verpackungsverordnung um Verkaufsverpackungen handelt, sind über das Duale System Deutschland (DSD) einer Verwertung zuzuführen, Der Transport ist hierbei in der Behältermiete enthalten,
-> Folien und Glas
-> Styropor