1173-6.431 Hausmüll/Restmüll entsorgen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.431

- Alle Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können, sofern nicht kontaminiert bzw. ungefährlich sind, wie zum Beispiel Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Verpackungen, dürfen, nicht dem Restmüll (Hausmüll) zugeführt werden, bzw. sind von der städtischen Abfallentsorgung ausgeschlossen. Sie sind in die entsprechenden Wertstoffbehälter zu sortieren

- Nur unvermeidbare Rückstände, die nicht verwertet werden können, sind als Abfall so zu entsorgen, dass von ihnen weder jetzt noch später schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.

- Vor der eigentlichen Entsorgung ist vom Verursacher zu überprüfen, ob die Reststoffe einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Die Fachabteilungen des Hauses (Beschaffung, Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Sondermüllentsorgung und Stabsstelle Sicherheit), leisten dabei Hilfestellung. Im Grundsatz gilt: Abfälle nach Möglichkeit vermeiden. Hierzu sind alle Mitarbeiter aufgefordert.

- Jedes Abfallgebinde ist vom Verursacher bzw. Verantwortlichen mit einem Freigabe-Aufkleber zu versehen
- Verantwortliche können nur sachkundige Mitarbeiter aus den Laborbereichen sein
- Das Reinigungspersonal bzw. vergleichbare Beschäftigte dürfen nicht zur Beurteilung der Stoffe herangezogen werden, sofern sie nicht über die Sachkunde verfügen
- Es sind die Herkunftsraum-Nummer und das Signum des Verantwortlichen einzutragen
- Gebinde ohne Kenntlichmachung werden nicht entsorgt
- Mit seiner Unterschrift erklärt der Verursacher/Verantwortliche, dass der Hausmüll keine radioaktive, chemisch toxische oder infektiöse Verunreinigung oder unzulässige Beimengung enthält

- Beispiele für Hausmüll sind:
-> Biomüll,
-> Friteusenfette und Speiseöle,
-> Speisereste.

In den Restmüll (Hausmüll) kommen nicht solche Stoffe, die als Wertstoffe gelten (z.B. Papier, Glas, Metall. Holz…,sofern sie nicht kontaminiert sind, ansonsten Sondermüll).