1310-6.522.3 Sonnenschutzeinrichtungen reinigen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.522.3

Jalousien, Markisen, Lamellen

- Die Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung findet einmal im Kalenderjahr statt.

- Der AN stimmt mit dem AG zu Beginn des Jahres verbindliche Termine ab, an denen die Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung stattfindet.

- Für die Durchführung der Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände als Folge der Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung nicht verschmutzt werden dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf.

- Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände sorgen.

- Diese Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet.

- Die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten, insbesondere die Zugangsmöglichkeiten, sind zu beachten.

Jalousien, Lamellen
- Erster Arbeitsgang:
-> Zunächst sind die Oberflächen mit einem speziellen fett- und schmutzlösenden Reinigungsmittel zu waschen.

- Zweiter Arbeitsgang:
-> Danach erfolgt ein Abspülen (Hochdruckgerät) mittels klaren Wassers, damit der Schmutz von den Leiterbändern, Kordeln und Lamellen entfernt wird. Die Führungsschienen sind je nach ihrer Materialoberflächenbeschaffenheit fachgerecht mitzureinigen.

Markisen
- Erster Arbeitsgang:
-> Die Markisen müssen mit der Reinigungsflüssigkeit vorbehandelt werden (auch die Unterseite). Dies kann mit einem Spezialgerät oder von Hand mit einer Bürste erfolgen.

- Zweiter Arbeitsgang:
-> Anschließend muss die ganze Markise mit klarem Wasser abgespült werden, damit keine Reste des Reinigungsmittels (Tenside) im Textilgewebe zurückbleiben.

- Dritter Arbeitsgang:
-> Mit einer speziellen Silikonemulsion sind Markisen einzulassen, damit sie wieder hydrophobierend (wasserabstoßend) werden.

Zur qualitätsgerechten Ausführung ist auf die Einhaltung spezieller Hinweise für einzelne Materialien zu achten, damit diese nicht beschädigt werden und ihre Schutzfunktion verlieren!

Besonders zu beachten:
- Schutz und Sicherung der Bepflanzungen und Verkehrsflächen.
- Verschließen der Fenster, Türen etc. vor Beginn der Reinigungsmaßnahmen.
- Einsatz von umweltverträglichen Reinigungsmitteln, die an Fassaden keine chemischen oder physikalischen Veränderungen bewirken.
- Reinigungsarbeiten dürfen nur in Kombination durchgeführt werden, d.h. Fensterreinigung nach Reinigung der Sicht- und Sonnenschutzanlagen.