2112-6.181 Beratung und Prävention

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.181

Beratende Aufgaben der Betriebsärzte sind insbesondere:

- den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen,
- die Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch zu untersuchen sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen, zu beurteilen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen,
- Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
- Beratung und Prävention insbesondere bezüglich Berufskrankheiten und betrieblicher Belange der Gesundheitsfürsorge,
- auf Wunsch des Arbeitnehmers ist diesem das arbeitsmedizinische Untersuchungsergebnis mitzuteilen. Zu den Aufgaben gehört es beispielsweise nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen!