9100-6.420 Energiemanagement durchführen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.420
- Energiemanagement durchführen
- Der Begriff Energiemanagement
- Leistungen
- Der Begriff Energiecontrolling
- Permanentes und projektartiges Energiemanagement
- Projektartiges Energiemanagement
- Die Größe des Erolgs
- Der Bereich FM
Energiemanagement durchführen
(siehe GEFMA 104)
Zum Energiemanagement gehören alle Maßnahmen mit dem Ziel, bei vorhandenen (oder neu zu errichtenden) Gebäuden bzw. Anlagen und Ausrüstungen weniger Energie zu verbrauchen oder kostengünstigere Energie zu verbrauchen (z.B. durch Umstellung des Energieträgers, Änderung des Energielieferanten oder des Bezugsvertrages) oder Nutzenergie z.B. unter Ausnutzung der Kraft-Wärme-Kopplung selbst bereitzustellen.
Der Begriff Energiemanagement
Der Begriff Energiemanagement erstreckt sich auf alle Arten verbrauchter Nutzenergie in Gebäuden (für Heizung, Kühlung, Strom, Licht usw.), aber auch auf den Verbrauch von Anlagen oder Einrichtungen, die dem Kerngeschäft des AG dienen. Zusätzlich erstreckt sich das Energiemanagement auf den gesamten Verbrauch an Wasser und auf die Abwasserkosten und weitere verwendete Medien wie z.B. Druckluft.
Das Energiemanagement soll bereits in der Planung eines Neu- oder Umbaus beginnen.
Leistungen
Dem Energiemanagement sind folgende Leistungen zugeordnet:
- Sammeln, Ordnen und Auswerten von Energieverbrauchsdaten (Energiemonitoring)
- Analysieren des energetischen Ist-Zustandes (z. B. mit Hilfe von Energiekennwerten z.B. VDI 3807)
- Bewerten von Alternativen (z.B. anderen Energieträgern, anderen Energielieferanten, effizienteren Energieumwandlungssystemen),
- Zusammenarbeit mit anderen Vertragsformen wie Betreibermodelle oder Energie- Einsparcontracting
- Treffen von Entscheidungen hinsichtlich energierelevanter Belange
- Einleiten von Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Senkung von Energiekosten oder Minderung energieverbrauchsbedingter Emissionen
- Steuern und Überwachen der entsprechenden Maßnahmen
- Nachweisen der erzielten Verbesserung
- Energiemanagement als Regelleistung (unter permanentem Energiemanagement werden alle Aktionen und Maßnahmen verstanden, die regelmäßig im laufenden Betrieb einer Immobilie durchgeführt werden, um die Energiekosten zu senken oder niedrig zu halten)
Der Begriff Energiecontrolling
- der Begriff Energiecontrolling geht noch weiter. Vergleichbar dem Controlling als betriebswirtschaftlichem Begriff steht Energiecontrolling für:
-> regelmäßige Kontrolle der Energiekosten und des Energieverbrauchs
-> Budgetierung der Energiekosten und der Maßnahmen zur Kostenverringerung
-> Steuerung des Energieverbrauchs
-> Verrechnung der Energiekosten, Kalkulation der Verrechnungspreise
-> Verfolgung des Energiemarktes und Reaktion auf Änderungen
Permanentes und projektartiges Energiemanagement
Die Grenze zwischen permanentem Energiemanagement und projektartigem Energiemanagement ist nicht scharf zu ziehen, auch die Grenze zwischen permanenten Energiemanagement und Betriebsführung ist nicht eindeutig zu ziehen. Bei größeren Gebäuden und Anlagen ist eine Trennung der Verantwortlichkeiten Energiemanagement und Betriebsführung je nach Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter sinnvoll. Allerdings sind Doppelfunktionen zu vermeiden (Schnittstellendefinition).
Projektartiges Energiemanagement
Unter projektartigem Energiemanagement sind einmalige Aktionen zu verstehen, in denen ein Gebäude, eine Anlage oder auch Teile davon untersucht und Maßnahmen durchgeführt werden, die das Ziel haben, die Energiekosten zu senken. In vielen Publikationen wird der Begriff Energiemanagement ausschließlich für das projektartige Energiemanagement verwendet. Die Maßnahen sind in der Regel technischer Art, aber auch organisatorische oder kaufmännische Maßnahmen können im Rahmen des Energiemanagements durchgeführt werden.
Die Größe des Erolgs
Der Erfolg des Energiemanagements kann umso größer sein, je umfassender der Untersuchungsgegenstand gewählt wird Es sollten also mindestens gebäudebezogen Energienutzung, -verteilung und ggf. Erzeugung sowie technische, organisatorische und kaufmännische Aspekte gemeinsam betrachtet werden. Im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes kann auch eine gemeinsame bundesweite Betrachtung des Energieträgers Strom verschiedener Liegenschaften eines Unternehmens sinnvoll sein, sofern relevant.
Der Bereich FM
- organisiert das Energiecontrolling,
- wirbt für Energieeffizienz im Unternehmen, - leitet und organisiert die operative Arbeit Energiefragen betreffend,
- baut das Energie- Berichtswesen auf und stellt es turnusmäßig sicher.
Für das Energiemanagement bilden u. a. folgende Informationen und Normen wichtige Grundlagen:
GEFMA 124 Energiemanagement und o. g. Energieeinsparvertrag
GEFMA 100 ”Facility Management”, Vorentwurf Oktober 1996
GEFMA 122 ”Betriebsführung”, Vorentwurf Oktober 1996
VDMA/AIG Instandhaltungsinformation 15 ”Energiemanagement im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung”
VDI 3807 Blatt 1 ”Energieverbrauchskennwerte für Gebäude - Grundlagen”, Juni 1994
VDI 3807 Blatt 2 ”Energieverbrauchskennwerte für Gebäude - Heizenergie- und Stromverbrauchskennwerte”, Entwurf, März 1997
VDI 3808 ”Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien für heiztechnische Anlagen”, Januar 1993
VDI 3922 ”Energieberatung für Industrie und Gewerbe”, Juli 1984
Energielieferverträge mit verhandeln
Energiecontrolling durchführen
Identifikation der Energieverbraucher
Analyse von Soll- und Ist-Abweichungen
Energiekonzepte erstellen
Energiesparmaßnahmen initiieren
Planung von Energiesparmaßnahmen
Umsetzung der Maßnahmen initiieren
Energieanwender schulen
Energiebeauftragten bestellen