1-FM-1.112 Vertretung des Bedarfs

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.112

Vertretung des Bedarfs in Entscheidungsgremien

Der Bauherr veranlasst die Benennung einer verantwortlichen Nutzervertretung des Bedarfsträgers seiner Immobilie.

Zunächst sind die unterschiedlichen Entscheidungsebenen zu definieren. Wer ist wofür innerhalb des jeweiligen Projektes entscheidungsbefugt?

Darstellung in einem „Entscheider“-Organigramm, welches von der obersten Leitung bestätigt ist.

Damit erhält der Projektleiter für die Durchsetzung seiner Aufgaben gegenüber den mitarbeitenden Ressourcen und anderen Leitungsebenen (Konkurrenz) Autoritätszuwachs.

Die folgende Tabelle zeigt u.a. die Abgrenzung zwischen Bauherrenaufgabe (Lenkung) und delegierbaren Aufgaben (Steuerung):

Gremium Aufgaben Teilnehmer
Entscheidungsausschuss
(Entscheidungsebene)
Definieren:

- Projektziele

- Öffentlichkeitsarbeit
Leitung:
Teilnehmer:(Leitung bzw. Teilnehmer jeweils entsprechend des Bedarfs festlegen)
Projektleitung
(Lenkungsebene)
Definieren und initiieren:
- Organisation, Koordination, Information, Dokumentation- Zielstrukturierung Aufgaben, Abläufe

- Entscheidungsmanagement
- Änderungsmanagement
- Vertragsmanagement
- Leistungsüberwachung
- Leistungsanpassung
- Übergeordnetes Controlling
Leitung:Teilnehmer
Projektsteuerung
(Steuerungsebene)
Initiieren und bearbeiten:

- Koordination der Fachplaner
- Flächenoptimierung
- Konstruktionsoptimierung
- Entscheidungsvorbereitung
- Änderungsanträge
- Angebotsverfahren einleiten
- Vertragsmanagement Liefererfirmen
- Ablaufplan, Terminkoordination
Leitung:
Teilnehmer:
Optimierungsteam
(Systemführer)
Initiieren und bearbeiten:Optimierung von Systemen hinsichtlich Kosten und Terminen (TWP, TGA, etc.) vorschlagen, bearbeiten und zur Diskussion stellen Leitung:
Teilnehmer:
Planungsteam
mit (6) Arbeitsgruppen
(Arbeitspakete bearbeiten)
Bearbeiten:

- Technische und kaufmännische Planung und Ausführung
Leitung:
Teilnehmer:
Vermarktungsteam Steuern und bearbeiten:
- Erarbeiten von Vermarktungs- und Betreiberkonzepten
- Erarbeiten von planungs- und ausführungsrelevanten Vorgaben
- Steuerung der Vermarktung
Leitung:
Teilnehmer:


- Bekanntgabe der Ergebnisse aus der Baufachlichen Beratung des Baubedarfs zu den Qualitäts-, Termin- und Kostenzielen und Herbeiführung der durch die nutzende Verwaltung aufzustellenden haushaltsrechtlichen Unterlagen.
- Entscheidung zur Aufstellung eines Bedarfsprogramms.
- Bekanntgabe des Kostenrahmens und Erläuterung einschl. Einreichen des Bedarfsprogramms durch den Bedarfsträger bei den zuständigen Stellen (zur Prüfung und Genehmigung).