1-FM-1.128 Entwickeln des Terminrahmens

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.128

Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen des Terminrahmens

Die Schaffung und Anwendung des Planungs- und Baurechtes sind gesetzlich den Behörden der Kommunen zugeordnet.

Die Schaffung von Planungsrecht und baurechtliche Prüfungen sind durch die Vielzahl der zu beteiligenden Stellen zeitaufwendig. Diese Zeiten muss man in den Gesamtterminplan einstellen. Unrichtige oder unvollständige Unterlagen hemmen den Arbeitsfluss bei den genehmigenden Stellen und wirken zeitverzögernd.

Generelle Aufgaben:
- frühzeitige Erkundung der Bebauungsmöglichkeiten (Planungsrecht),
- evtl. Bauvoranfrage einreichen,
- frühzeitige Erkundung der Anforderungen der Behörde(n) an die Bauantragsunterlagen,
- vollständige Unterlagen zusammenstellen und bei der/den Behörde(n) einreichen,
- frühzeitige Erkundung von Bauauflagen (und evtl. deren Diskussion),
- Bauauflagen der Baugenehmigung einzeln auflisten und auf deren Abnahme durch die beteiligten Stellen hinarbeiten.

Exemplarische Terminaufgaben (Quelle: BoCon)

Projektvorbereitung
(Projektentwicklung und Grundlagenermittlung)
- Die Machbarkeit des gewünschten Fertigstellungstermins überprüfen. - Den Eckterminplan/ Generalablaufplan für das Projekt mit allen wesentlichen Eckdaten für den Planungs- und Bauablauf in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten aufstellen
Planung
(Vorentwurfs- und Genehmigungsplanung)
- Festlegen des zeitlichen Rahmens bezüglich der Entwurfsplanung, der Projektrealisierung und Inbetriebnahme. Festlegen der wesentlichen Ecktermine für das Projekt.
- Entwicklung differenzierter, zeitlicher Vorgaben für die weiteren Planungsschritte. Hierfür wird das FM eine erste Fassung eines Rahmenterminplanes erarbeiten. Dieser Terminplan wird mit allen Beteiligten abgestimmt und ist für die weitere Arbeit absolut verbindlich. Das FM wird diese Termine streng überwachen und Abweichungen mit den jeweiligen Beteiligten erörtern.
- Kontrolle der Termineinhaltung durch die Planer und Fachplaner während der Planungsphase.
- Im Falle eintretender Störungen oder Zeitverzögerungen geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der vereinbarten Termine einleiten und deren Durchführung überwachen.
Ausführungsvorbereitung
(Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der
Vergabe)
- Rahmenterminplan für die Projektrealisierung erstellen.
- In diesem Terminplan werden sowohl die notwendigen Planungsvorgänge als auch die Vorbereitung der Verträge mit den auszuführenden Firmen aufgezeigt.
- Einbeziehen und Koordinieren der von Planern im Rahmen ihrer Grundleistung zu erstellenden Terminpläne in den Rahmenterminplan. Erstellung von Terminlisten auf der Grundlage des Terminplanes zur Überprüfung der vorgegebenen Termine. Insbesondere: -> Werden die Termine zum Versand eingehalten?-> Sind alle Voraussetzungen für die Ausschreibung geregelt, z. B. fertiggestellte, vom Bauherrn genehmigte Planungsunterlagen, Bieterkreis, besondere Ausschreibungsbedingungen?
-> Wann erhält das FM die Ausschreibungsunterlagen zur Durchsicht?
Ausführung
(Objektüberwachung)
- Entsprechen die Planungen, einschließlich der Detailplanungen, dem Planungs- und Bauablauf?
- Bei Abweichungen mit den Beteiligten erörtern und durch Anpassung der weiteren Planung an den Bauablauf die Abweichung beseitigen.
- Die von den Planern im Rahmen ihrer Grundleistungen zu erstellenden Terminpläne werden überprüft und bei einer Plausibilitätsprüfung mit einbezogen.
- Im Bedarfsfall sind ergänzend Steuerungsterminpläne, auch für kurzzeitige Leistungsphasen, aufzustellen und mit den Beteiligten abzustimmen.
- Die Durchführung der neuen Terminabläufe wird bei den Planern und Bauleitern überwacht.
Projektabschluss
(Objektbetreuung und Dokumentation)
- Terminabläufe, die für die Übergabe des Projektes notwendig sind, mit dem Bauherrn und den Beteiligten erarbeiten und in Terminlisten erfassen. (u.a. Einweisungen des Bedienungs- und Wartungspersonals für die gebäudetechnischen und labortechnischen Anlagen.)
- Durchführung aller förmlichen Abnahmen für die Bauleistungen und die Leistungen der Gebäudetechnik.
- Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn.
- Den Bauherrn über den Inhalt und die Wichtigkeit der Übergabe informieren.