1-FM-1.127 Ermitteln von Investitionsmitteln

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.127

Ermitteln und Beantragen von Investitionsmitteln

Die strategische Investitionsplanung hat einen mittel- bis langfristigen Charakter. Es geht dabei um die vorausschauende Planung der Investitionsmittel z.B. in Bezug auf Energieoptimierende Maßnahmen oder auf Instandhaltungsaktivitäten. Die Lebensdauer von Bauteilen und Anlagen wird wesentlich durch die Instandhaltungsstrategie beeinflusst. Beim Ersatz von Bauteilen und Anlagen bietet sich auch die Chance, energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen.

Abschätzung der Instandhaltungs- und -setzungskosten in Abhängigkeit verschiedener Parameter (z.B. Nutzungszeit, Nutzungsintensität, Technologiewechsel):
- Evaluation von Optimierungs- bzw. Sparmöglichkeiten,
- Zuordnung von Unvorhergesehenem aus der laufenden Kostenverfolgung,
- Anpassung des eigenen Budgets,
- Die Abwägung von Investitions- und laufenden Energiekosten.

Insbesondere in Hinsicht auf den Energieverbrauch spielen bei der Planung von Investitionsmitteln folgende Zusammenhänge eine Rolle:
- Steigende Energiepreise,Betriebskosten typischer Verwaltungsgebäude,
- Steigender Handlungsdruck,
- Steigende Kosten für technisches Gebäudemanagement,
- Fehlende Investitionsmittel für Sanierung und Modernisierung,
- Fehlende betriebswirtschaftliche Anreize zum Energiesparen,
- Nicht optimale Betriebsführung von Anlagen,
- Defizite beim Energiemanagement.

Zur zielsicheren Entscheidungsfindung bei Investitionsvorbereitungen ist ein EDV-gestütztes Investitionsmanagement hilfreich (detaillierte buchhalterische Überwachung von komplexen Maßnahmen, maßnahmenübergreifende Verwaltung von Budgets, Verwendung von Investitionsaufträgen).

Nach Beschlussfindung und Freigabe der benötigten Investitionsmittel erfolgt die Umsetzung des Reorganisationsprogrammes zum Beginn der Reorganisationsphase.