1164-6.310.4.3 Einhaltung der Hausordnung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.310.4.3

Die folgenden, allgemein gehaltenen Tätigkeitsmerkmale sind am objektspezifischen Bedarf zu prüfen und entsprechend zu ergänzen bzw. zu detaillieren und in die Leistungsbeschreibung der FM-Leistungsvereinbarung bzw. der -Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

Die Kontrolle ist von einer Person durchzuführen, die kleine Unzulänglichkeiten und Schäden sofort selbst behebt (z.B. Hausmeister).

Die Leistungen fallen aus diesem Punkt heraus, wenn sie Bestandteil anderer Leistungen sind (z.B. regelmäßiges Wässern von Pflanzen als Leistung der Pflanzenpflege):

- Kontrolle und regelmäßiges Wässern der Bepflanzungen in den Allgemeinbereichen wie z.B. Foyers, Hallen und Galerien,
- Überprüfung der Schließfunktion in den Allgemeinbereichen,
- Bereitstellung der Müllcontainer, ordnungsgemäße Mülltrennung gem. örtlicher Satzung, ordnungsgemäße Entsorgung in die Container,
- Sauberkeit der Müllplätze/ Zustand der Müllpresse,
- Zustand, Sauberkeit Parkbereiche,
- Kontrolle und Reinigung der Bodenabläufe,
- Kontrolle von Brunnenanlagen,
- Überprüfung der Sauberkeit in den Treppenhäusern usw. auf den Grünflächen, Gehwegen und Hofflächen,
- Kontrolle auf Ungezieferbefall und ggf. die Veranlassung von Bekämpfungsmaßnahmen,
- Durchsetzung der Verkehrssicherungspflicht (Winter- und Streudienste). In diesem Zusammenhang Führung eines Streubuches (Nachweisbuch),
- Kontrolle vollständiger Beleuchtung, ggf. Leuchtmittelwechsel durchführen,
- Zustand von Mobiliar und Türen,- Frostsicherungsmaßnahmen wahrnehmen (z.B. Wasser führende Rohrleitungen erforderlichenfalls absperren, entleeren sowie Betreuung der automatischen Bewässerung, In- und Außerbetriebnahme Frühjahr/Winter),
- Überprüfung verschlossen zu haltender Öffnung und Schließung von Tür- und Toranlagen, - Beleuchtung in den Allgemeinbereichen (insbesondere Notbeleuchtung, Außenbeleuchtung),
- Energieverluste durch offene Türen/Fenster, Beleuchtung,
- Freie Fluchtwege,
- Funktion Türen/Fenster (insbesondere Türschließer),
- Zustand (äußerlich) der Feuermelder,
- Vollständigkeit der Wandhydranten und Feuerlöscher,
- Beschädigung und Undichtigkeiten des Rohrnetzes in den Allgemeinbereichen (Wasser/Abwasser),
- ordnungsgemäße Nutzung von technischen und anderen Räumen (Zweckentfremdung),
- Meldung von Schäden durch Gewalteinwirkung (z.B. Einbruch, Sturm, Wasser),
- Vorbeugendes Schließen der Fenster bei aufkommendem Unwetter oder Sturmwarnung,
- Lüftung des Objektes,
- Aufbewahrung von Fundsachen.