1000-1.360 Grundbucheintragungen vornehmen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.360

Bestandskarte und Bestandsverzeichnis

Die Umlegungsstelle fertigt eine Karte und ein Verzeichnis der Grundstücke des Umlegungsgebiets an.

- Bestandskarte:
Weist mindestens die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets und die auf ihnen befindlichen Gebäude aus und bezeichnet die Eigentümer.
- Bestandsverzeichnis
Darin eingetragen sind:
-> die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung,
-> die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer,
-> die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

Die Bestandskarte und Teile des Bestandsverzeichnisses sind i.d.R. einen Monat öffentlich auszulegen.

- Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk.
Die Umlegungsstelle teilt dem Grundbuchamt und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stelle die Einleitung des Umlegungsverfahrens und die nachträglichen Änderungen des Umlegungsgebiets mit.

Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher der umzulegenden Grundstücke einzutragen, dass das Umlegungsverfahren eingeleitet worden ist (Umlegungsvermerk).

Das Grundbuchamt und die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Stelle haben die Umlegungsstelle von allen Eintragungen zu benachrichtigen, die nach dem Zeitpunkt der Einleitung des Umlegungsverfahrens im Grundbuch der betroffenen Grundstücke und im Liegenschaftskataster vorgenommen sind oder vorgenommen werden.

Dabei sind Besonderheiten zu beachten, z.B. bei Zwangsvollstreckungen.