1-FM-1.116 Definition der Projektziele
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.116
Definition der Projektziele (Termine, Kosten, Qualitäten)
Projektziele beschreiben Ereignisse, die im Projekt erreicht werden sollen. Ohne klare Zieldefinition können Ziele nicht erreicht werden. Anzustreben ist immer eine Bedarfsplanung nach Zweck und Ziel. Anzustrebende Ziele können sein:
- Übergeordnete Ziele,
- Kommerzielle Ziele,
- Technische Ziele (Objekt),
- Qualitätsziele (Projekt),
- Kostenziele,
- Terminziele,
- Vertragsziele.
Ziele müssen rangmäßig geordnet werden, um bei Konflikten das Ziel mit der niedrigeren Rangfolge einem mit einer höheren Rangfolge unterzuordnen. Ziele sind deshalb in mehreren Ebenen pyramidenförmig gegliedert.
Nur ein Hauptziel kann vor allen anderen Nebenzielen verfolgt werden.
- Beispiel: Umbau eines Flughafens
Ziele sind am Anfang eines Projektes oft noch unklar. Sie können im Projektverlauf eine andere Gewichtung erfahren.
Ziele können im Laufe der Zeit Projektphasen in der Rangfolge wechseln.
- Beispiel:
-> Wechsel der Zielpriorität in den Projektphasen Vertragsabschluss – Bauausführung – Nutzung
Rangfolge |
Planungsphase | Realisierungsphase | Betriebsphase |
1. Priorität | Preis | Termin | Qualität |
2. Priorität | Termin | Qualität | Preis |
3. Priorität | Qualität | Preis | Termin |
Beispiel für die Zieldefinition für ein Niedrig-Energiehaus:
1 |
Wärmeverluste reduzieren, kompakte Gebäudeform (geringstmögliche Geschoßhöhe, lichte Raumhöhe für Arbeitsräume <50 m2 = 2,50 m) , Reduzierung des zu beheizenden Volumens und der Außenhülle, bessere Wärmedämmung aller Außenbauteile (mehr als nach der gültigen WSVO gefordert) |
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2 |
Solargewinne optimieren, Arbeitsräume nach Süden orientieren, optimale Tageslichtnutzung mittels Lichtlenkung, Einsatz von transparenter Wärmedämmung, Speichermassen im Gebäudeinneren (massive Wände), keine abgehängten Decken |
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3 |
Energie- und ressourcensparende Haustechnik, Reduzierung der Lüftungswärmeverluste, Wärmerückgewinnung aus der Fortluft, Festverglasungen, wenig Fensterflügel, Nutzung der Hohlräume der Gebäudekonstruktion für Luftleitungsführung, Einsatz eines energiesparenden Heizungs- und Regelsystems, keine Klimaanlage, tageslichtabhängige Kunstlichtschaltung. |
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4 |
Umweltbelastung durch Schadstoffe reduzieren, Einsatz schadstoffarmer Energieträger (z.B. Gas oder Fernwärme), Heizungsemissionen reduzieren, Substitution gesundheitsgefährdender Bau- und Einsatzstoffe. |
- Bekanntgabe der zu berücksichtigenden baufachlichen Anforderungen des Bauherrn (Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen).
- Anordnung zur Beschaffung bzw. Anfertigung von Plan- und Bestandsunterlagen, zur Einmessung, zur Schadstofferkundung, etc.
- Beurteilung/Bekanntgabe der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen einschl. Altlasten (z. B. Notwendigkeit von Untersuchungen zur Kampfmittelbeseitigung).
- Veranlassung der durch den Bedarfsträger benötigten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Voraussetzung der Bedarfsplanung.
- Veranlassung der Überwachung von betriebstechnischen Anlagen und Beratung des Bedarfsträgers zur Nutzung.
- Veranlassung für die Ermittlung der Qualitätsziele und für deren Baufachliche Beratung.
- Vertreten der Lösungsvorschläge zu Zielkonflikten sowie der Ergebnisse der Baufachlichen Beratung des Bedarfs .
- Veranlassung zur Aufstellung des baufachlichen Gutachtens über das Baugrundstück (einschl. Wertermittlung).
- Ergebnisbeurteilung und –entscheidung.
- Herbeiführen einer geeigneten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Bedarfsprogramm.
- Beurteilen und Verantworten des Erläuterungsberichtes zur Qualitätsplanung durch Unterzeichnung.