1-FM-1.117 Vertretung d. Projekts gegenüber Nutzer
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.117
Vertretung des Projektes gegenüber Nutzer, Investor, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die Regelung und Bekanntgabe projektbezogener Organisation und Ernennung eines Projektleiters ist die erste und entscheidende Aufgabe des Bauherrn zur Schaffung eines erfolgreichen Projektentwicklungsteams.
- Grundsatz: Stakeholdermanagement
In der Literatur hat sich für Einflussnehmende der Begriff „Stakeholder“ durchgesetzt. Stakeholder sind: Alle, die innerhalb oder außerhalb eines Projektes Stehenden, welche an einem Projekterfolg oder dessen Verhinderung (auch Scheitern) besonders interessiert sind, wie z. B.: Mitglieder des Projektteams, Anteilseigner, Auftraggeber, Arbeitnehmergruppen, Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Kommunen, Banken, Konkurrenten, Lieferanten, Bürgerinitiativen, Umweltschutzgruppen, Behörden etc.
- Stakeholders
-> Können sowohl innerhalb der Organisation des Projektes wirken, als auch außerhalb und sind ein wesentlicher Bestandteil des Projektumfeldes.
-> Müssen deshalb als Partner behandelt werden.
-> Sind besonders in der Startphase von großer Bedeutung (rechtzeitige Einschaltung).
-> Sollen am Start-up-Workshop teilnehmen, wenn auch in unterschiedlicher Intensität (je nach Phase und Interessen).
Merkmal eines erfolgreichen Stakeholdermanagements ist gute Information. Wer schon in früheren Phasen alle Interessenten (Stakeholders) ins Projekt einbezieht, kann Lieferzeiten und Kosten erheblich senken.