1163-6.320 Anlagen & Einrichtungen prüfen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.320
Anlagen & Einrichtungen wiederkehrend prüfen
Prüfungen nach öffentlichrechtlichen Vorschriften
Prüfungen gemäß behördlichen Auflagen und Bestimmungen
Prüfungen nach Technischen Regeln, VDI, Verein der Sachversicherer (VdS) u.a. (Standards)
Prüfungen planen, Steuern, Überwachen
Wiederkehrende Prüfungen planen
Prüfungsdurchführung veranlassen
Beseitigung erkannter Mängel verfolgen
Dokumentation verwahren
Prüfungen durchführen
Wiederkehrende Prüfungen durchführen
Durchführung und Ergebnisse dokumentieren