1165-6.320 Anlagen & Einrichtungen prüfen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.320
Anlagen & Einrichtungen wiederkehrend prüfen
Prüfungen nach öffentlichrechtlichen Vorschriften 
Prüfungen gemäß behördlichen Auflagen und Bestimmungen 
Prüfungen nach Technischen Regeln, VDI, Verein der Sachversicherer (VdS) u.a. (Standards) 
Prüfungen planen, Steuern, Überwachen 
Wiederkehrende Prüfungen planen 
Prüfungsdurchführung veranlassen 
Beseitigung erkannter Mängel verfolgen 
Dokumentation verwahren 
Prüfungen durchführen 
Wiederkehrende Prüfungen durchführen 
Durchführung und Ergebnisse dokumentieren