1150-5.120 Begutachtungen in LzPh. 5 vornehmen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
5.120
Feststellung der realen Möglichkeiten
Hierbei geht es um die Feststellung der realen Möglichkeiten bzw. Zustände und vergleichendem Abwägen mit den objektiven Anforderungen.
Dies soll durch Kennziffernvergleich erfolgen, um eine belastbare objektive Entscheidungsrechnung gegenüber anderen Angeboten bzw. einem Neubau durchführen zu können.
Baukonstruktionen
Technische Anlagen
Außenanlagen
Thermische Bauphysik
Schallschutz und Raumakustik
Brandschutz
Bauschäden
Sonstiges, z. B. Wertermittlung