1-FM-1.118 Auswahl der Projektbeteiligten
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.118
- Geregelte, effiziente Zusammenarbeit aller am Planungs- und Realisierungsprozess Beteiligten mit zum Teil divergierenden Interessen:
-> Investor,Nutzer,
-> Eigentümer,
-> Baufachorgan,
-> beauftragte Dritte.
- durch Schaffung einer Organisationsstruktur (Aufbauorganisation) mit festgelegten
-> Aufgaben,
-> Verantwortungen,
-> Kompetenzen.
- Entscheidung über bereits jetzt zu beteiligende freiberuflich Tätige einschl. deren Überwachung.
- Information der zu beteiligenden Institutionen oder Behörden.
- Baufachliche Entscheidung über die benötigten Personalkapazitäten.
In Anbetracht der Vielfältigkeit von Bauvorhaben haben die Festlegungen grundsätzlichen Charakter. Sie sind - entsprechend dem Kreis der Beteiligten, dem Umfang und der Komplexität des Projekts - im Sinne der Zielsetzungen anzuwenden.
Exemplarische Übersicht über die Projektbeteiligten: