1162-6.310 Anlagen & Einrichtungen bedienen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.310

  • Die Bedienung der TGA umfasst insbesondere:
  • Allgemeiner Grundsatz:

Die Bedienung der TGA umfasst insbesondere:

- Stellen, Schalten, Steuern und Regeln technischer Anlagen, soweit nicht automatisiert, dabei Sicherstellung einer energiesparenden Betriebsweise.

Allgemeiner Grundsatz:

Die Tätigkeiten der Betriebsführung sind fast ausschließlich „Regelleistungen“ Die meisten haben dadurch den Vorteil, dass sie sich gut schematisieren und trainieren lassen.
Das bedeutet, viele dieser Leistungen sind relativ gut geeignet (etwa im Gegensatz zu Projektierungsleistungen) durch Personen mit geringeren Stundensätzen ausgeführt zu werden.
Diese Überlegung hat in den meisten der am FM- Markt durchgeführten Ausschreibungen dazu geführt, dass solche „einfacheren“ Aufgaben als „Hausmeisteraufgaben“ deklariert werden.
In erster Linie sind hierunter Tätigkeiten an technischen Anlagen zu verstehen, die durch Mitarbeiter der Nutzer ausgeführt werden.
Es gibt hierbei aber auch eine Reihe von Schnittstellen, wo technische Anlagen von den Nutzern beeinflusst werden können oder sollen. Dies betrifft vor allem das Betätigen und Schalten (z.B. Einregelung der Temperatur an Heizung- oder Klimaanlagen usw.).
Da die Verantwortung für das Energiemanagement im Facility Management liegt, muss diese jederzeit die Kontrolle über die Auswirkungen der von den Nutzern vorgenommenen Handlungen haben. Sinnvoll ist dabei, dass den Nutzern durch Voreinstellungen und Maximum- oder Minmum-Begrenzern lediglich ein Rahmen des Schaltens vorgegeben wird.
Beide Anforderungen können nur erfüllt werden, wenn die Anlagen regelungstechnisch in Ordnung sind und leicht überwacht werden können.