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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Rahmenwerkvertrag über die Weiterentwicklung des FM

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Rahmenwerkvertrag über die Weiterentwicklung des FM

Rahmenwerkvertrag über die Weiterentwicklung des FM

Strategischer Vertrag für FM-Partnerschaft

§ 1 Präambel

Dieser Rahmenwerkvertrag wird zwischen AG und der FM-Connect.com Network GmbH (FM-Connect.com) geschlossen. FM-Connect.com unterstützt AG bei der Organisation, Optimierung und Transformation des Facility Managements durch Organisations-, Personal- und Leistungsentwicklung, sowie Projektsteuerung und Projektunterstützung mit Werk- und Dienstleistungen.

§ 2 Geltungsbereich

Zum Bezug von Leistungen zu den Bedingungen des Rahmenvertrages sind neben AG auch alle gegenwärtig oder zukünftig mit AG im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend „verbundene Unternehmen“) berechtigt. Hierzu bedarf es jeweils gesonderter Einzelbeauftragungen von FM-Connect.com durch die verbundenen Unternehmen. Erbringt FM-Connect.com aufgrund einer Einzelbeauftragung Leistungen an verbundene Unternehmen, so gilt dieser Rahmenvertrag nebst Anlagen zugunsten dieser verbundenen Unternehmen als echter Vertrag zugunsten Dritter sowie als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Entsprechendes gilt hinsichtlich von Vertragsnachträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungsänderungen. Bestehen zwischen FM-Connect.com und den verbundenen Unternehmen bereits Verträge, die für das verbundene Unternehmen günstigere wirtschaftliche oder rechtliche Regelungen als in diesem Vertrag enthalten, gelten diese Regelungen sowie alle Best-Preise für die jeweilige Einzelbeauftragung anstelle der jeweils einschlägigen Regelungen dieses Vertrages.

§ 3 Arbeitsweise und Ziele

Laut ISO 41011 ist Facility Management eine organisatorische Funktion, die Personen, Ort und Prozess innerhalb einer bebauten Umgebung zu dem Zweck integriert, die Qualität des Lebens von Personen und die Produktivität des Kerngeschäfts zu verbessern. AG und FM-Connect.com streben eine agile, modulare und vertrauensvolle Weiterentwicklung des Facility Managements an. Dies umfasst die Transformation und Implementierung von FM-Lösungen, wie diese auf https://fm-connect.com/a-z/ hinterlegt sind. Um diese Zusammenarbeit zu regeln, schließen AG und FM-Connect.com diesen Vertrag ab, der darauf abzielt, zeitnahe und bei komplexen Themen mittelfristig wirkende Verbesserungen im Facility Management zu erreichen und die Transformation des FM positiv zu gestalten.

FM-Connect.com ist mit den Facilities und dem Facility Management bei AG vertraut. FM-Connect.com verpflichtet sich, sich umfassend über alle preis- und leistungsrelevanten Gegebenheiten im Facility Management vor Ort zu informieren. Darüber hinaus bestätigt FM-Connect.com, über alle notwendigen projektrelevanten Regelwerke zu verfügen und bei Bedarf Zugang zu Fachleuten in allen erforderlichen Gewerken und Leistungen im Facility Management sowie Zugriff auf eine spezialisierte Rechtsberatung zu haben. FM-Connect.com bringt zudem eine Vielzahl von Standard-, Berechnungs- und Schulungsunterlagen sowie die zugehörige Dokumentation im Facility Management mit ein, die bei Bedarf ohne zusätzliche Kosten in die Projektarbeit integriert werden.

§ 4 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Unterstützung von AG durch FM-Connect.com bei der Optimierung der Facility Management-Organisation. Der Vertragsgegenstand umfasst eine modulare, agile und effektive Entwicklung des Facility Management von AG, um Risiken zu minimieren und Chancen durch die Verbesserung und Weiterentwicklung der FM-Produkte und -Leistungen zu nutzen. Ziel ist es, das Kerngeschäft von AG abzusichern und zu fördern. Die Reife und Anpassungsfähigkeit der FM-Organisation sollen an aktuelle und zukünftige Bedürfnisse angepasst werden. Dienstleistungen zu allen bei AG vorkommenden FM-Leistungen, FM-Produkten und FM-Prozessen können abgerufen werden. Diese Leistungen werden im jeweiligen Kontext je Bedarf jeweils separat und schriftlich vereinbart und abgerufen. Die Bedingungen dieses Rahmenvertrages werden auch dann Bestandteil jeder Einzelbeauftragung, wenn nicht ausdrücklich auf deren Geltung hingewiesen wird.

Bei etwaigen Widersprüchen zwischen einer Einzelbeauftragung, seinen Anlagen und dem Rahmenvertrag und seinen Anlagen gelten diese Vertragsdokumente in der Rangfolge:

  • 1. Einzelbeauftragung

  • 2. Anlagen zur Einzelbeauftragung

  • 3. Rahmenvertrag

  • 4. Allgemeine Einkaufsbedingungen AG

§ 5 Grundsätze der Leistungserbringung

FM-Connect.com wird die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter sowie in Übereinstimmung mit branchenüblichen Industriestandards und geltendem Recht erbringen. FM-Connect.com wird die Leistungen entweder im Unternehmen des Auftraggebers bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in eigenen Geschäftsräumen erbringen. Sofern FMConnect.com für einen Teil seiner Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers arbeitet, hat FM-Connect.com ausschließlich für solche Betriebsräume ein Zutrittsrecht, in die er vorab durch AG eingewiesen wurde. FM-Connect.com wird während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten des Auftraggebers die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen, die dem Auftragnehmer bekannt gemacht worden sind, einhalten. FM-Connect.com wird von ihm eingesetzte Drittunternehmer ebenfalls hierzu nachweislich schriftlich verpflichten und die Einhaltung der internen Richtlinien überwachen.

FM-Connect.com hat sich proaktiv über die jeweils lokalen betrieblichen Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung beim Auftraggeber zu informieren und informiert zu halten. Soweit FM-Connect.com diesen nicht detailliert und schriftlich widerspricht, erkennt er diese Bestimmungen als für sich geltend an.

FM-Connect.com stellt die Arbeitsergebnisse in einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Form und Häufigkeit gemäß Einzelbeauftragung und Leistungsverzeichnis entsprechend den vereinbarten Projektschritten vor. Die Anforderungen an Form und Inhalt eines entsprechenden Dokuments sind, soweit nicht in der Einzelbeauftragung vereinbart, abzustimmen. FM-Connect.com wird dem Auftraggeber für die Teilnahme an Besprechungen sowie Erstellung von Protokollen bzw. Statusberichten keine Vergütung oder zusätzlichen Kosten oder Aufwände in Rechnung stellen. AG verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Umstände, die die Durchführung einer Einzelbeauftragung gefährden, sind vom Auftragnehmer an den in der Einzelbeauftragung bezeichneten Ansprechpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern FM-Connect.com während der Leistungserbringung feststellt, dass er auf Grund von erweiterten Aufgaben oder aber durch Änderungen des Leistungsumfanges, seine Leistungen nicht gemäß der in der Leistungsbeschreibung (des Angebotes) festgelegten Vorgehensweise und Termine finalisiert werden können, so verpflichtet er sich, dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Gründe hierfür darzulegen. Die Einhaltung der zwischen den Parteien in der jeweiligen Einzelbeauftragung festgelegten Termine ist unerlässlich. Erkennt FM-Connect.com, dass die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können, so wird FM-Connect.com AG unverzüglich unter Darlegung der für die Verzögerung ausschlaggebenden Gründe informieren. FM-Connect.com wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Nichteinhaltung zu verhindern. FM-Connect.com verpflichtet sich, sofern AG schriftliche Vorgaben zur Behebung der Verspätung macht, diese strikt zu befolgen. FM-Connect.com steht es frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

§ 6 Qualifizierte Mitarbeiter

Dem Auftragnehmer obliegt die Organisation der gemäß Einzelbeauftragung zu erbringenden Leistungen, darunter insbesondere die Auswahl, Anzahl und Einteilung seines Personals. Dem Auftragnehmer steht es frei, sich für die Vertragserfüllung der Mithilfe eigener Mitarbeiter zu bedienen, sofern dies im Rahmen des vereinbarten Honorars geschieht. Das Weisungsrecht über alle durch den Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter liegt ausschließlich beim Auftragnehmer selbst.

Dem Auftragnehmer obliegt die volle Verantwortung in Bezug auf die ordnungsgemäße und gewissenhafte Ausführung durch sein Personal. FM-Connect.com ist insbesondere für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den von ihm für die Leistungserbringung eingesetzten Personen verantwortlich und stellt AG von eventuellen Ansprüchen dieser Personen frei. FM-Connect.com stellt sicher, dass für die eingesetzten Mitarbeiter sämtliche Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zu Berufsgenossenschaften ordnungsgemäß abgeführt werden und stellt die beauftragende Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die dieser gegenüber wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung geltend gemacht werden.

FM-Connect.com verpflichtet sich, nur zuverlässiges, hinreichend qualifiziertes, eingearbeitetes, geschultes und in die Arbeitsabläufe eingewiesenes Personal in ausreichender Anzahl einzusetzen. AG kann von dem Auftragnehmer schriftliche Nachweise über die Qualifizierung seiner Mitarbeiter (Zusatzausbildung, Nachweis über Teilnahme an Weiterbildungskursen, etc.) verlangen. Sofern für die Vertragserfüllung ein Austausch des Hauptansprechpartners oder von Mitarbeitern des Auftragnehmers notwendig wird, so informiert FM-Connect.com AG über den beabsichtigten Austausch und die neuen Hauptansprechpartner oder Mitarbeiter rechtzeitig und schriftlich. Auch deren Vorstellung behält sich AG vor. AG hat das Recht, den Austausch des durch den Auftragnehmer eingesetzten Hauptansprechpartners oder Personals beim Auftragnehmer einzufordern, sofern sich diese nach Einschätzung des Auftraggebers als nicht geeignet für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erweisen. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 7 Abweichungen

Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner. Die Leistungen werden grundsätzlich von FM-Connect.com erbracht. Eine Leistungserbringung durch Sub- oder Drittunternehmen ist von AG vorab zu prüfen und erfordert die schriftliche Genehmigung von AG. Es ist sicherzustellen, dass die konzeptionelle Kohärenz durch Teilvergaben nicht beeinträchtigt wird.

Um die erfolgreiche Beratung durch FM-Connect.com im Rahmen dieses Vertrags sicherzustellen, verpflichtet sich AG zur Erbringung folgender Leistungen:

  • Zur Verfügung stellen von Unterlagen und Informationen: AG gewährlistet, dass FM-Connect.com alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Zudem verpflichtet sich der AG, FM-Connect.com umfassend und rechtzeitig über alle relevanten Vorgänge und Umstände zu informieren. Dies umfasst auch solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von FM-Connect.com bekannt werden. Diese Informationen sind entscheidend, um eine fundierte und zielgerichtete Beratung sicherzustellen.

  • Bereitstellung eines Projektraums: AG stellt einen geeigneten Projektraum zur Verfügung, der FM-Connect.com ermöglicht, die Projektleistungen effektiv und effizient zu erbringen. Der Projektraum sollte mit den notwendigen technischen Ressourcen ausgestattet sein, um eine ungestörte und produktive Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

  • Sicherheitsunterweisung für Fremdfirmen: AG verpflichtet sich, FM-Connect.com und dessen Mitarbeiter im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung über die geltenden Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen auf dem Firmengelände zu informieren. Diese Unterweisung ist notwendig, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen oder Sicherheitsvorfällen zu minimieren. Die Sicherheitsunterweisung sollte vor Beginn der Tätigkeit von FM-Connect.com erfolgen und regelmäßig aktualisiert werden, falls sich die Sicherheitsvorschriften ändern.

Hinweis:

Diese Mitwirkungspflichten von AG sind essenziell für den Erfolg der Projektleistungen und tragen wesentlich zur Erreichung der vereinbarten Ziele bei. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann den Fortschritt und die Qualität der Projektleistungen erheblich beeinträchtigen.

§ 9 Preise / Vergütung

  • Festpreis: FM-Connect.com erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung entsprechend Einzelangebot als Werkleistung zum dann jeweils vereinbarten Festpreis.

  • Tagessätze: Tagessätze betragen einheitlich € 1.100, -- netto (2025), Stundensätze € 137,50 netto

  • Handlingaufschlag: Für freigegebene Nachunternehmerangebote (in abgestimmten Teilprojekten nach Freigabe von AG) einen Handlingaufschlag von 6 % für die Abwicklung über FM-Connect.com. Alle Abrufe verstehen sich jeweils incl. Reispesen im Großraum Hamburg, Sach- und Nebenkosten und zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Fahrtzeit gilt nicht als Arbeitszeit.

  • Rechnungen: Die Rechnungen werden nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang beim Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 45 Tagen mit 2 % Skonto oder alternativ innerhalb von 60 Tagen netto zur Zahlung fällig. Monatliche Teilrechnungen in Höhe des Arbeitsstandes sind zugelassen.

Hinweis:

FM-Connect.com gewährt dem Auftraggeber einen Bonus auf den kumulierten Nettoumsatz des Auftraggebers und der verbundenen Unternehmen eines jeden Kalenderjahres (abgerechnete Vergütungen abzüglich Gutschriften für Preisdifferenzen, Warenrücknahmen, Reisekosten) im In- und Ausland in Form einer Rückvergütung, beginnend mit 2025, ab 275.000 € 2%, ab 500.000 € 3%, ab 750.000 € 4%, ab 1.000.000 € 5% auf den den jeweiligen Grenzwert übersteigenden Betrag. Der für die Bonusberechnung maßgebliche Umsatz wird anhand der durch den Auftragnehmer erstellten Rechnungen ermittelt und die zugrundeliegende Kalkulation (z.B. in Form einer xls- oder csv-Datei) zu Beginn des folgenden Kalenderjahres zur Abstimmung an den Auftraggeber geschickt. Erst nach Prüfung und Freigabe der Kalkulation durch den Auftraggeber wird der Bonus nach den Anteilen des Auftraggebers und der Verbundenen Unternehmen aufgeschlüsselt und in Form einer Gutschrift spätestens zwei (2) Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres an den Auftraggeber bzw. die Verbundenen Unternehmen gesendet. Die Rückvergütung erfolgt der Gutschrift entsprechend innerhalb eines Monats nach Zugang der Gutschrift anteilig per Überweisung an den Auftraggeber bzw. die Verbundenen Unternehmen. Eine Aufrechnung durch den Auftragnehmer gegen den Anspruch auf Rückvergütung ist ausgeschlossen, soweit dessen Gegenforderung nicht anerkannt oder tituliert ist. Mit der Vergütung sind alle Leistungen des Auftragnehmers des jeweiligen Abrufes nach diesem Vertrag abgegolten.

Schriftliche Bestätigung

Jeder Auftrag bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien. Ohne schriftliche Bestätigung gelten keine Änderungen als vereinbart. Die Auftragsbestätigung leistet FMConnect.com auf der Vertragskopie von AG.

Änderungen

Änderungen des Vertragsgegenstandes bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Änderungswünsche sind frühzeitig anzuzeigen und schriftlich zu fixieren. AG kann im Rahmen des für FM-Connect.com zumutbaren Umfangs Änderungen des Liefergegenstandes verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen und einvernehmlich zu regeln. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bzw. Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, da Absprachen ohne schriftliche Bestätigung unwirksam sind. Eine Vergütung der Leistungen ohne schriftliche Bestellung der kaufmännischen Verantwortlichkeit von AG ist ausgeschlossen.

Bei Änderungen wird FM-Connect.com AG in schriftlicher Form binnen zehn Arbeitstagen oder, sofern vereinbart, binnen einer längeren Frist nach Eingang einer schriftlichen Änderungsanforderung oder nach Erstellen einer schriftlichen Änderungsempfehlung über die erforderlichen Kosten, den notwendigen Aufwand und die erforderliche Zeit (geänderten Liefertermin) informieren. FM-Connect.com wird dann dem FM-Kunden ein schriftliches Nachtragsangebot für die gewünschten Änderungen übergeben, in dem die erforderlichen Veränderungen spezifiziert werden.

Nachtragsbeauftragung: Sollte sich AG für eine Nachtragsbeauftragung entscheiden, wird das Angebot basierend auf der Einzelbeauftragung als Nachtrag separat beauftragt. Die Ausarbeitung von Nachtragsangeboten, die sich auf die Einzelbeauftragung beziehen, ist für AG kostenfrei. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem zwischen den Parteien gemäß diesen Bestimmungen eine Änderung formell vereinbart wird, arbeitet FM-Connect.com weiterhin bezüglich Durchführung und Bezahlung, als wäre die Änderung nicht vorgeschlagen worden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Typische Bereiche, in denen Änderungsanforderungen auftreten können, umfassen unter anderem Änderungen des Lösungsumfangs, Änderungen des unterstützten Prozesses, Änderungen des Projektinhalts, zusätzliche Funktionen und Merkmale, Ergänzungen zur Dokumentation und/oder zum Schulungsmaterial sowie zusätzliche Aufgaben, die von FMConnect.com durchgeführt werden. Für zusätzliche Leistungen, die nicht mit der Einzelbestellung abgedeckt sind oder die über den Auftrag hinausgehen, besteht ohne schriftliche Nachtragsbestellung kein Anspruch auf Vergütung.

§ 12 Rücktrittsrecht

Beide Vertragsparteien können bei erheblichen Vertragsverletzungen vom Einzelvertrag und den Rahmenvertrag zurücktreten.

Der Rücktritt bedarf einer schriftlichen Mitteilung unter Angabe der Gründe. Sollten nach Abschluss des Vertrages unvorhergesehene Änderungen eintreten, die einer sinnvollen Fortführung des Projekts und damit der Durchführung des Vertrages entgegenstehen, erhält jeder Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die bis zum Rücktritt angefallenen Dienstleistungsaufwände nach Vorlage der Leistungsnachweise gemäß dieser Vereinbarung vergütet. Diese Regelung gilt auch für einzelne Leistungsabrufe.

§ 13 Verzug des AN

Gerät FM-Connect.com mit der Leistungserbringung in Verzug, so ist AG berechtigt, nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Pönale

Alle Termine gem. Leistungsabruf sind fix bestimmt. Für AG ist der Endtermin zur produktiven Inbetriebnahme der FM-Produkte überaus wichtig. Aus diesem Grunde wird für die Nichteinhaltung des Endtermins ein Pönale vereinbart. FM-Connect.com kommt bei Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Termins, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, sofern die Nichteinhaltung in Gründen liegt, die durch FM-Connect.com zu vertreten sind und nicht in mangelnder Mitwirkung von AG liegen. Die Pönale beträgt 0,5% pro Tag der Verzögerung bis max. 10 % vom Gesamtbetrag des Leistungsabrufes. Die Berechnung der Pönale beginnt immer am Montag der folgenden Woche, die auf den jeweiligen Verzug beginnt.

Höhere Gewalt

FM-Connect.com kann sich auf eine Terminüberschreitung, die auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, nur dann berufen, wenn FM-Connect.com dem Kunden den ursächlichen Grund unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt hat.

§ 14 Eigentums- und Nutzungsrechte

  • Eigentum von AG: Alle im Rahmen dieses Vertrages erstellten Unterlagen und Ergebnisse gehen in das Eigentum von AG über.

  • Weiterverwendung: FM-Connect.com behält sich das Recht vor, allgemeine Konzepte und Methoden weiterzuverwenden.

  • Nutzungsrecht von Kundendaten: FM-Connect.com erhält ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies Nutzungsrecht an den von FM-Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, jedoch ausschließlich zu dem Zweck, die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen. Diese Daten dürfen von FM-Connect.com nur in anonymisierter Form für interne Analysen und zur Verbesserung der eigenen Dienstleistungen verwendet werden.

§ 15 Kommunikation

  • Fortschrittskontrolle: Die Parteien vereinbaren regelmäßige Besprechungen zur Abstimmung und Fortschrittskontrolle. Diese Besprechungen finden mindestens einmal pro Monat statt und können bei Bedarf durch zusätzliche Meetings ergänzt werden.

  • Information zum Projektfortschritt: FM-Connect.com stellt sicher, dass AG jederzeit über den Projektfortschritt informiert ist. Hierzu werden Fortschrittsberichte erstellt und an AG übermittelt.

  • Ansprechpartner: Beide Parteien benennen jeweils einen Hauptansprechpartner, der für die Kommunikation und Abstimmung verantwortlich ist.

§ 16 Vertraulichkeit

  • Gegenseitige Vertraulichkeitsverpflichtung: Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen dieses Vertrages ausgetauschten Informationen. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen und betriebliche Abläufe.

  • Verhalten nach Vertragsende: Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nach Vertragsende nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offenlegen.

  • Schutz der Informationen: Vertrauliche Informationen sind gegen unbefugten Zugriff und Missbrauch zu schützen. Dies umfasst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

§ 17 Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der vertraglichen Leistungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu oder der Betroffene hat ausdrücklich zugestimmt. Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten nur so lange zu speichern, wie es für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist, und diese danach ordnungsgemäß zu löschen oder anonymisieren.

§ 18 Unterauftragnehmer

FM-Connect.com ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, bleibt jedoch für deren Leistungen verantwortlich. FM-Connect.com haftet für das Verschulden der Unterauftragnehmer wie für eigenes Verschulden. Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf der Zustimmung von AG. FM-Connect.com stellt sicher, dass die Unterauftragnehmer ebenfalls alle vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich Vertraulichkeit und Datenschutz, einhalten.

FM-Connect.com informiert AG rechtzeitig vor dem Einsatz eines Unterauftragnehmers und gibt diesem die Möglichkeit, den Unterauftragnehmer zu prüfen und Einwände zu erheben.

Verpflichtung zur Einhaltung

FM-Connect.com verpflichtet sich zur Einhaltung aller Sicherheits- und Ordnungsvorschriften auf dem Gelände von AG. Dazu zählt auch die Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsvorschriften. FM-Connect.com sorgt dafür, dass alle eingesetzten Mitarbeiter und Nachunternehmen über die geltenden Vorschriften informiert und entsprechend geschult sind.

Verstöße

Verstöße können zur Kündigung des Vertrages führen. FM-Connect.com trägt alle durch Verstöße entstehenden Kosten und stellt AG von Ansprüchen Dritter frei.

Liefer- und Leistungsort

  • Ort der Beratung: Die Projektleistungen werden am Hauptsitz von AG, im Büro von FM-Connect.com oder an einem anderen vereinbarten Ort erbracht. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AG.

  • Notwendige Ressourcen: FM-Connect.com sorgt für die notwendigen Ressourcen vor Ort. Hierzu zählen qualifiziertes Personal, technische Ausrüstung und alle weiteren benötigten Materialien, soweit diese für seine Leistungserbringung erforderlich sind.

  • Unterstützungsmaßnahmen von AG: FM-Connect.com informiert AG rechtzeitig über erforderliche Maßnahmen, die dieser zur Unterstützung der Leistungserbringung treffen muss.

§ 21 Haftung

FM-Connect.com haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen.

Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 22 Vertragsübertragung

  • Vertragsübertragung: Eine Übertragung des Vertrages auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Im Falle einer Vertragsübertragung stellt die übertragende Partei sicher, dass alle vertraglichen Verpflichtungen vollständig an den Dritten übergehen.

  • Unternehmensveränderungen: Bei Unternehmensveränderungen gilt eine Mitteilungspflicht. Dies umfasst insbesondere Fusionen, Übernahmen oder Verkäufe von wesentlichen Teilen des Unternehmens.

§ 23 Change of Control

  • Änderung der Kontrolle: Eine Änderung der Kontrolle liegt insbesondere vor, wenn mehr als 50% der Stimmrechte oder des Kapitals der Vertragspartei übertragen werden. Bei Änderung der Kontrolle über eine Vertragspartei sind die andere Partei zu informieren und Verhandlungen über den Fortbestand des Vertrages aufzunehmen.

  • Außerordentliches Kündigungsrecht: Kommen die Parteien innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung der Kontrolle zu keiner Einigung, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.

§ 24 Nebenabreden / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen, sofern es solche gab.

Umfang der Anhänge

  • Anhang 1: Die jeweiligen Leistungsabrufe zu diesem Vertrag

  • Anhang 2: Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen

  • Anhang 3: Allgemeine Einkaufsbedingungen AG

Änderungen und Aktualisierungen

Änderungen und Aktualisierungen der Anhänge können erforderlich sein, um den aktuellen Stand der Vertragsdurchführung und die sich ändernden Bedürfnisse beider Parteien widerzuspiegeln. Änderungen und Aktualisierungen der Anhänge bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Jede Partei kann Vorschläge zur Änderung eines Anhangs unterbreiten. Diese Vorschläge sind schriftlich an die andere Partei zu übermitteln, und die Zustimmung zu den Änderungen muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

Änderungsverfahren

Beide Parteien verpflichten sich, Änderungen und Aktualisierungen der Anhänge in einem geordneten Verfahren und in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Bestimmungen zu dokumentieren. Jede aktualisierte Version eines Anhangs muss von beiden Parteien unterzeichnet und mit einem Datum versehen werden, um sicherzustellen, dass stets die aktuellste Version des Anhangs vorliegt. Zusätzlich zu den oben genannten Anhängen können die Parteien bei Bedarf weitere Anhänge erstellen, die spezifische Aspekte der Zusammenarbeit regeln. Diese zusätzlichen Anhänge müssen ebenfalls schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt im Monat Jahr und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. AG kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. In einem solchen Fall ist FM-Connect.com unverzüglich zu informieren. Eine Abrufverpflichtung seitens AG besteht nicht.

§ 27 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.

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