04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe
Facility Management:

Hinweisgeber-Meldestelle

Mitarbeiter stärken durch Hinweisgeber-Meldestelle

Eine Hinweisgeber-Meldestelle ist ein Instrument, das Mitarbeitern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit bietet, Fehlverhalten oder unethisches Verhalten am Arbeitsplatz zu melden. Durch die Bereitstellung einer Hinweisgeber-Meldestelle können Unternehmen ihren Mitarbeitern signalisieren, dass sie sich um deren Wohlergehen und den Schutz vor Missständen am Arbeitsplatz kümmern. Indem sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sich jederzeit sicher fühlen können, fördern Unternehmen eine offene, verantwortungsbewusste und transparente Unternehmenskultur. Eine solche Kultur kann dazu beitragen, das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit effektiver und effizienter zu erledigen. Insgesamt kann eine Hinweisgeber-Meldestelle dazu beitragen, dass Mitarbeiter ihr Potenzial voll ausschöpfen und das Unternehmen erfolgreich voranbringen.

Hinweisgebermeldestelle der FM-Connect.com Network GmbH

Risikoprävention und Qualitätssicherung: Freiwillige Umsetzung der Richtlinie EU 1937/2019

Unsere Hinweisgeber-Meldestelle richtet sich zwecks Compliance an Partner, Beschäftigte, sowie enge Geschäftspartner bzw. Dienstleister von FM-Connect.com.

Unter https://fm-connect.hinweis.digital/ stellen wir Ihnen eine externe anonyme digitale Hinweisgeber-Meldestelle zur Verfügung. Damit Sie anonym bleiben, schützt Sie das Portal mit einer Reihe von technischen wie organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen.

Die Meldestelle dient der Absicherung unserer Prozesse, unseres Qualitätsmanagements und der Compliance von FM-Connect.com:

  • Erforderlich für nach DIN EN ISO 9001 zertifizierte Unternehmen

  • Erforderlich für Unternehmen mit einem ISMS oder BCMS, welches der Norm DIN EN ISO 27001 oder dem BSI-Grundschutz entsprechen soll

  • Erforderlich im Datenschutz bei der Verarbeitung großer Mengen besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten und der Pflicht zu erweiterten technischen und organisatorischen Maßnahmen

Unsere Hinweisgeber-Meldestelle betrifft u. A. die folgenden Rechtsrisiken:

  • Korruption oder Bestechung

  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug

  • Verkehrssicherheit

  • Gefährdungen von Leib und Leben Dritter

  • Produktsicherheit

  • Öffentliches Auftragswesen

  • Geldwäsche oder Illegale Zahlungen

  • Mobbing oder Belästigung

  • Wettbewerbs- oder Kartellrecht

  • Umweltschutzverstöße

  • Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften

  • Arbeits- und Gesundheitsschutzverstöße

  • Datenschutz- oder IT-Sicherheitsverstöße

  • Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß

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