Allgemeine Geschäftsbedingungen
Facility Management: Lösungen
Klare Vereinbarungen: Die Bedeutung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu klare Vereinbarungen mit unseren Kunden und Geschäftspartnern zu treffen. Unsere AGB regeln die allgemeinen Bedingungen, unter denen wir unsere Produkte und Dienstleistungen anbieten. Indem sie klare Regeln für die Zusammenarbeit festlegen, tragen die AGB dazu bei, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Sie bieten eine rechtliche Grundlage für den Umgang mit Kundenbeschwerden oder Rücksendungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FM-Connect.com Network GmbH, nachfolgend FM-Connect.com genannt:
- Geltungsbereich
- Gegenstand
- Mitwirkung
- Annahmeverzug
- Zahlungsbedingungen
- Ausfall
- Haftung
- Treuepflicht
- Aufbewahrung
- Schweigepflicht
- Schutz
- Kündigung
- Sonstiges
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge von FM-Connect.com, insbesondere für folgende Dienstleistungen:
Gegenstand
Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.
FM-Connect.com führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
Die Leistung von FM-Connect.com gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen von FM-Connect.com seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
Soll FM-Connect.com zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber ist verpflichtet, FM-Connect.com vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und FM-Connect.com sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird FM-Connect.com auf dessen Verlangen die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.
ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG
Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist FM-Connect.com zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche von FM-Connect.com auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.
VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG
Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von FM-Connect.com auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
AUSFALL UND VERHINDERUNG
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Beratungen, Begehungen, Moderation, Coaching, usw.) diese Termine schriftlich oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:
bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars
bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars
bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars
Haftung
FM-Connect.com haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm, seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung von FM-Connect.com für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.
Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist FM-Connect.com verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei FM-Connect.com seine Vergütung entsprechend anpassen kann.
Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen FM-Connect.com verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
TREUEPFLICHT
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.
Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.
AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
SCHWEIGEPFLICHT/DATENSCHUTZ
FM-Connect.com verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. FM-Connect.com verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
FM-Connect.com ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS DES BERATERS
Sämtliche seitens FM-Connect.com gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum von FM-Connect.com und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FM-Connect.com an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung von FM-Connect.com. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt FM-Connect.com Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
SONSTIGES
Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Hamburg.